Recht: AktuellesWir halten Sie auf dem neuesten Stand in allen Rechtsfragen
Nachfolgend finden Sie unsere aktuellen Mitteilungen.
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28/2023: Jahreswechsel 2023/2024 – Themen der Rechtsabteilung
Im Verlauf des Jahres 2023 haben sich in unserer Rechtsabteilung mehrere bedeutende Themen herauskristallisiert, die von erheblicher Relevanz sind.
Wir haben uns intensiv mit Fragen rund um die Inflationsausgleichsprämie, den Gesetzesentwurf für das Wachstumschancengesetz, die Arbeitszeiterfassung, die Fachkräfteeinwanderung, die Änderungen beim Mindestlohn, das neu eingeführte SV-Meldeportal, das Kinderkrankengeld, die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung, das Hinweisgeberschutzgesetz und die Neuerungen im Zusammenhang mit dem Stellen von Gerüsten im Gerüstbauerhandwerk auseinandergesetzt.
Um Ihnen einen kompakten Überblick über alle relevanten Informationen zum Jahreswechsel zu bieten, haben wir ein Informationsblatt vorbereitet.
Hier finden Sie eine zusammengefasste Darstellung aller relevanten Aspekte zu diesen Themen.
Weitere Mitteilungen
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Aktuelles zu den rechtlichen Themen, die bei uns aufschlagen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die neuen monatlichen Mindestausbildungsvergütungshöhen für das Jahr 2024 bekanntgegeben. Die Beträge werden wie folgt festgelegt:
1. Lehrjahr: 649 €
2. Lehrjahr: 766 €
3. Lehrjahr: 876 €
4. Lehrjahr: 909 €
Zur Vereinfachung wurden die Vergütungshöhen gerundet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier!
In einigen Handwerken sind zudem auch höhere Mindestausbildungsvergütung festgelegt. Diese finden Sie hier!
- Es müssen Auskünfte zur Risikoanalyse erteilt werden bzw. eine eigene Risikoanalyse durchgeführt werden.
- Es müssen je nach Ergebnis der Analyse Vorsorgemaßnahmen getroffen werden (z.B. Schulungen zum Lieferantenkodex)
- Bei Feststellungen von Verstößen gegen das LkSG muss für Abhilfe gesorgt werden
- Eventuell sind Beschwerdeverfahren von Auftraggebern auch für den Zulieferer zugänglich zu machen.
- § 2 Entgeltstufen
Entgeltstufe 1: Arbeitnehmer/innen nach der Berufsausbildung und bestandener Gesellenprüfung
Entgeltstufe 2: Arbeitnehmer/innen mit bestandener Gesellenprüfung und mindestens zwei Jahre Gesellentätigkeit im Friseurhandwerk
Entgeltstufe 3: Arbeitnehmer/innen mit bestandener Gesellenprüfung und mindestens vier Jahre Gesellentätigkeit im Friseurhandwerk
Entgeltstufe 4: Arbeitnehmer/innen mit bestandener Meisterprüfung und mindestens zwei Jahre Meistertätigkeit im Friseurhandwerk - § 3 (Stunden-) Lohnsätze ab 01.10.2022
Entgeltstufe 1: 13,00 €/h
Entgeltstufe 2: 14,50 €/h
Entgeltstufe 3: 16,00 €/h
Entgeltstufe 4: 17,50 €/h
Anrechenbar sind auch bereits ausgezahlte Inflationsausgleichsprämien, die seit dem 26. Oktober 2022 gezahlt wurden.
Der Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen aus dem Jahr 2023 - Kein Verbraucherbauvertrag bei Vertrag über einzelnes Gewerk eines Neubauvorhabens
document.py (bundesgerichtshof.de)
Betriebe, die ihre Belegverarbeitung digitalisieren, können ihre Prozesse optimieren und Kosten einsparen. Denn elektronische Rechnungen ermöglichen eine automatische und medienbruchfreie Verarbeitung von Rechnungen. Fehleranfällige manuelle Eingaben werden überflüssig. Rechnungen können schneller und komfortabler erstellt werden, der Papierverbrauch sinkt, Portokosten entfallen.
Den vom ZDH erstellten Leitfaden finden Sie hier
Der Unternehmer muss nur darlegen und beweisen, wieviele Stunden für die Erbringung der Leistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind.
Welche Stunden an welchen Tagen angefallen sind, muss er nicht. Etwas anderes kann gelten, wenn es sich um einen VOB Vertrag handelt. Hier gilt § 15 VOB. Die Regelung gilt aber in der Regel nicht für Verträge mit privaten Kunden.
Dafür muss die Rechnung zwischen Lohn- und Materialkosten unterscheiden, denn nur die Lohnkosten werden steuerlich begünstigt.
Sind sie nicht aufgeführt, kann der Kunde sie nicht absetzen.
Der Handwerker ist auch hier nicht dazu verpflichtet, nach Arbeitsstunden, Tätigkeiten und Tagen zu differenzieren.