Nahaufnahme verschiedener Länderflaggen
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Der Einstieg ins Auslandsgeschäft beginnt schon im Inland!Außenwirtschaft

Der Einstieg ins Auslandsgeschäft beginnt schon im Inland!

Internationale Geschäftsbeziehungen sind auch für kleine und mittlere Handwerksbetriebe ein wichtiger Teil einer erfolgreichen Betriebsführung. Egal ob Sie neu im Auslandsgeschäft oder schon erfahren sind, wir begleiten Sie – ganz individuell und kostenfrei – bei der Planung und informieren Sie über einzuhaltende Formalitäten und länderspezifische Besonderheiten zum Beispiel bei:

  • Einsatz ausländischer Subunternehmer
  • Dienstleistungserbringung im Ausland
  • Messeauftritt im Ausland
  • Internationale Markterkundungsreisen

Profitieren Sie auch von unseren WebSeminaren zu aktuellen Themen und unserem regelmäßigen Außenwirtschafts-Newsletter.  Sie benötigen aktuelle Länderleitfäden oder Merkblätter? Diese erhalten Sie - selbstverständlich kostenfrei - bei uns. Sprechen Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail an.

 

Beratung und Wirtschaftsförderung
Telefon 0261/398-251
export@hwk-koblenz.de

Aktuelle Mitteilungen

Unternehmen, die online Geschäfte mit Verbrauchern machen, müssen ihre Webseiten und AGB anpassen: Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde Mitte Juli 2025 eingestellt, weil sie kaum genutzt wurde. Mit der Abschaltung sind Unternehmen nicht mehr verpflichtet, in ihrem Impressum auf die Plattform hinzuweisen und sie zu verlinken. Unternehmen sollten daher ihre Online-Präsenzen prüfen, darunter Webseiten, Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und E-Mail-Signaturen. Alle Hinweise und Links zur OS-Plattform müssen entfernt werden.

Bislang mussten ausländische Unternehmer bei der umsatzsteuerlichen Registrierung eine Sicherheitsleistung erbringen. Dies Pflicht wurde nunmehr abgeschafft. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung. [Link: Mwst-Webpublikationen]

Das Zuschussprogramm „Handwerkerbonus“ wurde angepasst und greift nun nicht mehr ausschließlich für Leistungen österreichischer Betriebe, sondern auch für Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten und dem EWR. Diese Anpassung geschieht infolge einer Beschwerde der Handwerkskammer für München und Oberbayern bei der Europäischen Kommission. Österreich hatte die Förderung Mitte 2024 eingeführt, um die Nachfrage nach Handwerksleistungen anzukurbeln. Kunden erhalten dabei einen Zuschuss von 20 Prozent der Arbeitskosten für Arbeiten im privaten Wohnumfeld; die Förderung ist in diesem Jahr auf 1.500 Euro begrenzt.



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