Unternehmenswert
M. Gapfel / Pixelio.de

Wieviel ist mein Betrieb eigentlich wert?Unternehmenswert

Diese Frage stellt sich vielen Unternehmern spätestens bei den ersten Überlegungen zur Übergabe ihres Betriebes. Der Wert eines Unternehmens und der Wert der Betriebsimmobilie spielen für den Verkauf, bei Aufnahme neuer Gesellschafter oder Ausscheiden von Gesellschaftern, bei Erbschaftsfällen, Schenkungen oder Scheidungen eine wichtige Rolle.

Nicht nur wirtschaftliche Zahlen stehen bei der Bewertung eines Unternehmens im Vordergrund stehen. Eine chancen- und risikogerechte Beurteilung benötigt im gleichen Maße eine umfassende Analyse des Unternehmensumfelds.

Die Abhängigkeit von der Unternehmenspersönlichkeit, die Mitarbeiterstruktur, die Branchenentwicklung und der Wettbewerb, um nur einige Faktoren zu nennen, haben für die zukünftige Ertragsaussicht des Unternehmens, insbesondere für kleine und mittelgroße Handwerksunternehmen, einen nicht unerheblichen Effekt.

Das AWH-Verfahren

AWH-Unternehmensbewertung



Bei ertragsstarken und bilanzierenden Betrieben wird der Unternehmenswert heute fast ausschließlich durch den Ertragswert ermittelt. Ausgehend von den Betriebsergebnissen der Vergangenheit beruht die Bewertung auf den zu erwartenden Betriebsergebnissen unter Berücksichtigung der aktuellen Zeitwerte des betrieblichen Vermögens. Da für die im Handwerk typischen Klein- und Mittelbetriebe einige Besonderheiten gelten wurde ein eigenes Verfahren durch die Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH) entwickelt.

Die HwK-Berater ermitteln den Unternehmenswert nach dem bundesweit standardisierten Bewertungsverfahren, dem sogenannten AWH-Verfahren. Auf Basis des Ertragswertverfahrens errechnen wir einen realistischen Wert für Ihr Unternehmen als geeignete Basis beispielsweise für Verkaufsverhandlungen bei der Betriebsübergabe.

AWH-Immobilienbewertung

Für eine Unternehmensbewertung nach dem AWH-Standard ist die Bewertung der betriebsnotwendigen Immobilien unverzichtbar. Die Immobilienwertermittlung ist somit ein wesentlicher Teil einer ganzheitlichen Betriebsberatung. Die Betriebsberater der Handwerkskammer ermitteln grundsätzlich zunächst einen objektivierten Verkehrswert, das ist der Wert, den ein wirtschaftlich handelnder und rational denkender Markteilnehmer zu zahlen bereit wäre. Bei der Transaktion von betrieblich genutzten Liegenschaften – bei einem Verkauf wie auch bei einer unentgeltlichen Übertragung – können aber zusätzliche subjektive, persönliche Kriterien oder andere marktfremde Motive Einfluss auf die Wertvorstellung der Parteien ausüben. Daher erwarten Übergeber und Übernehmer, Finanzbehörden, aber auch Banken und andere Interessenten eine entsprechende Sachkunde bei der Bewertung von gewerblich oder gemischt genutzten Immobilien, die über den AWH-Standard Immobilienwert gewährleistet ist.




Dieses Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

 

Michael Fuhr
Diplom-Betriebswirt (FH)

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Mobil 0151 55163255

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