Drei Menschen sitzen an Schreibtischen im Klassenzimmer/ Lernatmosphäre
Falk Heller, www.argum.com

Freistellung für BildungszweckeLandesbildungszeitgesetz (LBZG) Rheinland-Pfalz

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben nach dem Landesbildungszeitgesetz (LBZG) einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber (Bildungszeit).

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des  Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung.

 

Sieglinde Straeten

Leitung Weiterbildung und Seminarwesen

Tel. 0261 398-321

sieglinde.straeten--at--hwk-koblenz.de