Freistellung für BildungszweckeLandesbildungszeitgesetz (LBZG) Rheinland-Pfalz
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben nach dem Landesbildungszeitgesetz (LBZG) einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber (Bildungszeit).
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung.