Ausschnitt einer Computer-Tastatur, grüne Taste mit Aufschrift Aktuelles
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Wir halten Sie auf dem neuesten Stand in allen RechtsfragenRecht: Aktuelles (2024)

Mitteilungen aus dem Jahr 2024

Die Abrechnung von Arbeitsstunden von Auszubildenden sorgt im Handwerk oft für Unsicherheit – sowohl auf Seiten der Betriebe als auch bei den Kunden.
Dabei gibt es klare Grundsätze, wie Azubi-Leistungen korrekt und fair in der Handwerkerrechnung berücksichtigt werden können. Mehr erfahren Sie in beigefügtem Infoblatt …
Das bisherige Meldeportal sv.net wurde seit dem 01.03.2024 durch das neue „SV-Meldeportal“ ersetzt.
Das Meldeportal sv.net wird daher ab 30. Juni 2024 nicht mehr erreichbar sein. Das neue SV-Meldeportal dient als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von A1-Bescheinigungen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (eAU), Fehlermeldungen und sonstige Meldungen.
Achtung: Zuvor ist eine neue Registrierung notwendig. Genauere Informationen finden Sie hier:
Wenn vom Händler fehlerhaftes Material eingekauft und beim Kunden verbaut wurde, hat der Handwerksbetrieb nicht nur einen Anspruch auf Ersatz des fehlerhaften Materials gegen den Händler. Er kann in der Regel auch einen Aufwendungsersatz für die Aus- und Einbaukosten fordern.
Über die aktuelle Rechtslage informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die Details finden Sie hier.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 21.06.2023, Az. VIII ZR 105/22, ausgeführt, dass der Anwendungsbereich des verschuldensunabhängigen Aufwendungsersatzanspruchs gemäß § 439 Abs. 3 BGB weit zu sehen ist und schon der Vorfertigungsprozess, bei dem es gar nicht mehr zum Abschluss des Einbauvorgangs kommt, erfasst ist. Das Urteil des BGH finden Sie hier.