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05/2025: Wichtige Änderung für Webseitenbetreiber im Handwerk: Verlinkungspflicht auf OS-Plattform entfällt!
Seit dem 20. Juli 2025 müssen Webseitenbetreiber nicht mehr auf die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) verlinken. Grund hierfür ist, dass die Aufhebung der ODR-Verordnung durch die EU-Verordnung Nr. 2024/3228 – die OS-Plattform eingestellt wird.
Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?
Entfernen Sie spätestens zum Stichtag den Link zur OS-Plattform von Ihrer Website.
Passen Sie Ihre AGB entsprechend an.
Achtung: Ein Verbleib des Links kann zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen!
Die übrigen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben weiterhin bestehen!
Tipp: Wer in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung wegen fehlender Verlinkung abgegeben hat, sollte den Vertragspartner schriftlich über die Rechtsänderung informieren und die Erklärung hilfsweise kündigen.
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