Achtung Sachverständige: Neues Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft getreten!
Am 01.01.2021 ist das neue Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz in Kraft getreten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, zu wissen, ab wann die neuen Regelungen für Sie anwendbar sind. Maßgeblich dabei ist der Zeitpunkt der Beauftragung und der Tag der Heranziehung. Für eine detaillierte Beratung kommen Sie gerne auf uns zu!
Neuerungen gab es vor allem bei den Stundenvergütungssätzen (Bsp. Sachgebiet 4.2 „Bauwesen - handwerklich-technische Ausführungen“ 95,00 EUR (zuvor: 70,00 EUR); Fahrzeugbau 105,00 EUR (zuvor: 75,00 EUR), Gesundheitshandwerke 90,00 EUR (zuvor: 70,00 EUR).
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Zuordnungsliste entsprechend aktualisiert (hier einfügen).
Auch andere Vorschriften wurden geändert. Bisher erlosch der Anspruch auf Vergütung vollständig, wenn der Sachverständige die Drei-Monats-Frist zur Stellung einer Rechnung überschreitet. Diese Rechtsfolge wurde durch die Änderung abgemildert. Der Anspruch erlischt nun nur insoweit, als er über den bereits bewilligten Vorschuss hinausgeht.
Der Schwellenwert beim Vorschuss wird zudem auf 1.000,00 EUR herabgesetzt.
Auch die Kilometerpauschale auf 0,42 EUR angehoben.
Darüber hinaus enthält die JVEG-Novellierung auch Änderungen für den Ersatz sonstiger Aufwendungen, besondere Vergütungen und Regelungen für die Nachbesserung der berechtigten Person bei einer mangelhaften Leistung.
Elektronische Signaturkarte für Sachverständige
Die Kommunikation mit Gerichten wird mehr und mehr digital. Daher ist es wichtig, die Sachverständigen in die elektronische Kommunikation mit einzubinden.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer Koblenz haben die Möglichkeit, eine elektronische Signaturkarte zu beantragen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Berlin. So können Sie Ihre Gutachten nach Ihrer Wahl elektronisch zum Beispiel bei Gericht einreichen. Damit wird auch für Sie als Sachverständiger der elektronische Rechtsverkehr eröffnet.
Für weitergehende Informationen zum Antragsverfahren, technische Voraussetzungen und Anschaffungskosten verweisen wir auf unser Informationsblatt. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Neufassung der Sachverständigenordnung
Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Koblenz wurde in der Sitzung der Vollversammlung am 23.11.2021 in einer neuen Fassung beschlossen. Das Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau genehmigte die Neufassung mit Aktenzeichen 4001-0070#2021/0005-0801 8205 0037 am 22.02.2022. Veröffentlicht wurde diese am 01.04.2022.
In der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Koblenz finden Sie die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung, das formale Bestellungsverfahren, die Rechte und Pflichten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie die Voraussetzung für die Beendigung der Bestellung.
Die aktuelle Sachverständigenordnung finden Sie hier.