Nahaufnahme eines Ordnerrückens mit dem Schriftzug "Gutachten"
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Unterstützung mit Rat und Tat - Hier finden Sie den richtigen SachverständigenSachverständigenwesen

Informationen



Die Sachverständigen im Handwerk sorgen für eine unabhängige und sachlich fundierte Beurteilung handwerklicher Arbeiten, Produkte und Dienstleistungen und der dafür geforderten Preise.

Die öffentliche Bestellung bietet dem Auftraggeber Gewähr dafür, dass es sich bei den Sachverständigen um Fachleute mit überprüftem Wissen und Können auf ihrem Bestellungsgebiet handelt.

Die Verpflichtung zur Gutachtenerstattung für Gerichte, Behörden und auch private Auftraggeber sowie zur absoluten Objektivität und Neutralität wird durch die Vereidigung bekräftigt.

In der von unserer Vollversammlung beschlossenen Sachverständigenvorschriften ist festgelegt, welche Bestellungsvoraussetzungen ein Bewerber für das Sachverständigenamt erfüllen muss.

Sachverständigenverzeichnis



In unserer Datenbank sind 120 Sachverständige aus den verschiedensten Gewerken gelistet.

 Sachverständigenverzeichnis mit Suchfunktion

 Sachverständige sortiert nach Namen

Interesse an einer Sachverständigentätigkeit?



Sind Sie ein Meister im Handwerk mit Berufserfahrung und haben Interesse, Gerichte oder auch Privatpersonen mit Ihrem Knowhow aus der Praxis zu unterstützen?
Sie möchten Ihr breites Fachwissen nicht nur durch handwerkliche Leistungen „an den Mann“ bringen?
Suchen Sie neue Herausforderungen und möchten Ihre bereits überdurchschnittlichen Kenntnisse in Ihrem Handwerk vertiefen und erweitern?

Dann bewerben Sie sich!

Sie durchlaufen dann ein besonderes Bestellungsverfahren. Nach Prüfung Ihrer Bewerbung und dem Besuch eines Rechtsgrundlagenseminars, wird Ihre Bewerbung in der Regel an den zuständigen Fachverband übermittelt. Dieser überprüft dann, ob die besondere Sachkunde in dem beantragten Bestellungsgebiet bei Ihnen vorliegt. Die Handwerkskammer Koblenz entscheidet dann abschließend über Ihren Antrag.

Gerne können Sie auch mit uns Kontakt aufnehmen - wir beraten Sie gerne!

Sie sind bereits Sachverständiger? Hier halten wir Sie auf dem Laufenden!



Neufassung der Sachverständigenordnung

Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Koblenz wurde in der Sitzung der Vollversammlung am 23.11.2021 in einer neuen Fassung beschlossen. Das Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau genehmigte die Neufassung mit Aktenzeichen 4001-0070#2021/0005-0801 8205 0037 am 22.02.2022. Veröffentlicht wurde diese am 01.04.2022.

In der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Koblenz finden Sie die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung, das formale Bestellungsverfahren, die Rechte und Pflichten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie die Voraussetzung für die  Beendigung der Bestellung.

Die aktuelle Sachverständigenordnung finden Sie  hier.