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03/2026: Unfall mit Elektro-Kfz: Handlungsempfehlungen für den E-Unfall jetzt zum Download für Handwerksbetriebe!
Elektrofahrzeuge gehören längst zum Straßenbild und damit auch zu Werkstatt- und Einsatzrealität von Abschleppdiensten, Feuerwehr, Pannenhelfern und Kfz-Betrieben.
Unfälle mit E-Fahrzeugen stellen jedoch besondere Anforderungen an Sicherheit, Organisation und Technik, insbesondere beim Bergen, Abschleppen und Transportieren.
Ein neuer, praxisorientierter Leitfaden fasst die aktuellen Handlungsempfehlungen für den sogenannten „E-Unfall“ zusammen. Behandelt werden u. a.:
- sicherheitsrelevante Besonderheiten von Hochvoltsystemen
- Hinweise zum fachgerechten Bergen verunfallter Elektrofahrzeuge
- Anforderungen an Abschleppen und Transport
- Abgrenzung der Zuständigkeiten und typische Gefährdungslagen
Der Leitfaden richtet sich ausdrücklich an Handwerksbetriebe und Serviceunternehmen, die im Schaden- oder Pannenfall mit Elektrofahrzeugen in Berührung kommen, und unterstützt dabei, Risiken zu minimieren und rechtssicher zu handeln.
Hier geht’s direkt zum Download der Handlungsempfehlung:
https://www.vdik.de/wp-content/uploads/2025/12/251201_Handlungsempfehlung.pdf
Weitere Mitteilungen
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Aktuelles zu den rechtlichen Themen, die bei uns aufschlagen.
Seit dem 1. Januar 2026 gehört das Friseur- und Kosmetikgewerbe offiziell zu den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgeführten Schwerpunktbranchen.
Das müssen Arbeitgeber jetzt beachten:
- Sofortmeldung des Arbeitsbeginns neuer Beschäftigter (inkl. Auszubildender) an die Datenstelle der Rentenversicherung
- Schriftlicher Hinweis an Beschäftigte auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
- Arbeitszeitdokumentation für alle Beschäftigten (Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
- Aufbewahrung der Arbeitszeitnachweise für zwei Jahre
- Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei den Kontrollen des Zolls
- Papierform mit Unterschrift für neue Arbeitsverträge und wesentliche Vertragsänderungen
Das müssen Arbeitnehmer jetzt beachten:
- Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren während der Arbeitszeit
- Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei Zollkontrollen
- Die aus unserer Sicht wichtigsten Neuerungen haben wir Ihnen in diesem Infoblatt zusammengefasst.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde der Umsatzsteuersatz für Verpflegungsdienstleistungen (ausgenommen Getränke) ab dem 1.1.2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % abgesenkt.
Davon profitieren insbesondere Handwerksbetriebe wie Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien und Eishersteller, die Tische und Stühle zum Vor-Ort-Verzehr bereithalten – ebenso Catering- und Partyservice-Anbieter.
Der ZDH hat hierzu ein kompaktes Merkblatt erstellt.
Hier finden Sie Beiträge aus den vergangenen Jahren: