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Nachfolgend finden Sie unsere aktuellen Mitteilungen.
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05/2026: Lieferengpässe, stockende Abläufe - Auswirkungen der Nahostkonflikte auf die Betriebe
Im Zuge des Iran- bzw. Nahostkonfliktlage kommt es aktuell zu Störungen in der internationalen Handelsschifffahrt – mit möglichen Lieferengpässen auch für Materialien, die im Handwerk benötigt werden. Gleichzeitig werden steigende Rohöl- und Energiekosten beobachtet. Das kann – je nach Betrieb – zu unvermeidbaren Arbeitsausfällen führen.
Wichtig für Betriebe:
Kurzarbeitergeld (KUG) kann in solchen Fällen grundsätzlich ein Instrument sein – aber nur, wenn die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Ein zentraler Punkt: Der Arbeitsausfall muss u. a. vorübergehend sein und unvermeidbar (d. h., es muss zuvor geprüft werden, ob der Arbeitsausfall abgewendet oder intern aufgefangen werden kann).
Wichtig aus der Praxis (Checkliste):
- Alternativen prüfen und dokumentieren: z. B. andere Bezugsquellen (ggf. auch teurer) oder interne Kompensation durch Einsatz in anderen Bereichen.
- Abgrenzung beachten: Nicht jede Kostensteigerung ist automatisch ein „unabwendbares Ereignis“ im KUG-Sinne (insbesondere allgemeine Kostensteigerungen/Betriebskosten sind davon typischerweise nicht erfasst).
- Rechtzeitig informieren & sauber vorbereiten: Anzeige/Antrag/Unterlagen frühzeitig planen.
Infos & FAQ der Bundesagentur für Arbeit (für Unternehmen): www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung
Weitere Mitteilungen
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Aktuelles zu den rechtlichen Themen, die bei uns aufschlagen.
- sicherheitsrelevante Besonderheiten von Hochvoltsystemen
- Hinweise zum fachgerechten Bergen verunfallter Elektrofahrzeuge
- Anforderungen an Abschleppen und Transport
- Abgrenzung der Zuständigkeiten und typische Gefährdungslagen
Der Leitfaden richtet sich ausdrücklich an Handwerksbetriebe und Serviceunternehmen, die im Schaden- oder Pannenfall mit Elektrofahrzeugen in Berührung kommen, und unterstützt dabei, Risiken zu minimieren und rechtssicher zu handeln.
Hier geht’s direkt zum Download der Handlungsempfehlung:
www.vdik.de/wp-content/uploads/2025/12/251201_Handlungsempfehlung.pdf
Seit dem 1. Januar 2026 gehört das Friseur- und Kosmetikgewerbe offiziell zu den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgeführten Schwerpunktbranchen.
Das müssen Arbeitgeber jetzt beachten:
- Sofortmeldung des Arbeitsbeginns neuer Beschäftigter (inkl. Auszubildender) an die Datenstelle der Rentenversicherung
- Schriftlicher Hinweis an Beschäftigte auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
- Arbeitszeitdokumentation für alle Beschäftigten (Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
- Aufbewahrung der Arbeitszeitnachweise für zwei Jahre
- Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei den Kontrollen des Zolls
- Papierform mit Unterschrift für neue Arbeitsverträge und wesentliche Vertragsänderungen
Das müssen Arbeitnehmer jetzt beachten:
- Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren während der Arbeitszeit
- Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei Zollkontrollen
- Die aus unserer Sicht wichtigsten Neuerungen haben wir Ihnen in diesem Infoblatt zusammengefasst.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde der Umsatzsteuersatz für Verpflegungsdienstleistungen (ausgenommen Getränke) ab dem 1.1.2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % abgesenkt.
Davon profitieren insbesondere Handwerksbetriebe wie Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien und Eishersteller, die Tische und Stühle zum Vor-Ort-Verzehr bereithalten – ebenso Catering- und Partyservice-Anbieter.
Der ZDH hat hierzu ein kompaktes Merkblatt erstellt.
Hier finden Sie Beiträge aus den vergangenen Jahren: