Ausschnitt einer Computer-Tastatur, grüne Taste mit Aufschrift Aktuelles
Momius / Fotolia.de

Recht: AktuellesWir halten Sie auf dem neuesten Stand in allen Rechtsfragen

Nachfolgend finden Sie unsere aktuellen Mitteilungen.

Zu weiteren Serviceangeboten im Bereich Recht gelangen Sie mit einem Klick auf die entsprechenden Kacheln.

 Wir sind für Sie da -
kompetent und breit aufgestellt!

 Ihr Kontakt
zur Rechtsberatung

Rechtsberatung

link

Sachverständige

link

Vermittlung

link

Mediation

link

05/2026: Lieferengpässe, stockende Abläufe - Auswirkungen der Nahostkonflikte auf die Betriebe

Recht Aktuelles - 07/2018
Pixelkorn / Fotolia.com

Im Zuge des Iran- bzw. Nahostkonfliktlage kommt es aktuell zu Störungen in der internationalen Handelsschifffahrt – mit möglichen Lieferengpässen auch für Materialien, die im Handwerk benötigt werden. Gleichzeitig werden steigende Rohöl- und Energiekosten beobachtet. Das kann – je nach Betrieb – zu unvermeidbaren Arbeitsausfällen führen.

Wichtig für Betriebe:

Kurzarbeitergeld (KUG) kann in solchen Fällen grundsätzlich ein Instrument sein – aber nur, wenn die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Ein zentraler Punkt: Der Arbeitsausfall muss u. a. vorübergehend sein und unvermeidbar (d. h., es muss zuvor geprüft werden, ob der Arbeitsausfall abgewendet oder intern aufgefangen werden kann).

Wichtig aus der Praxis (Checkliste):

  • Alternativen prüfen und dokumentieren: z. B. andere Bezugsquellen (ggf. auch teurer) oder interne Kompensation durch Einsatz in anderen Bereichen.
  • Abgrenzung beachten: Nicht jede Kostensteigerung ist automatisch ein „unabwendbares Ereignis“ im KUG-Sinne (insbesondere allgemeine Kostensteigerungen/Betriebskosten sind davon typischerweise nicht erfasst). 
  • Rechtzeitig informieren & sauber vorbereiten: Anzeige/Antrag/Unterlagen frühzeitig planen.

Infos & FAQ der Bundesagentur für Arbeit (für Unternehmen): www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung

Weitere Mitteilungen

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Aktuelles zu den rechtlichen Themen, die bei uns aufschlagen. 

die gezielt Handwerksbetriebe ansprechen. Die Absender geben sich unter anderem als Bundeszentralamt für Steuern oder als DHL bzw. Deutsche Post aus. Aufgrund der steigenden Zahl entsprechender Hinweise möchten wir ausdrücklich vor diesen Betrugsversuchen warnen.
Nähere Informationen finden Sie in diesem Informationsblatt:
Elektrofahrzeuge gehören längst zum Straßenbild und damit auch zu Werkstatt- und Einsatzrealität von Abschleppdiensten, Feuerwehr, Pannenhelfern und Kfz-Betrieben.
Unfälle mit E-Fahrzeugen stellen jedoch besondere Anforderungen an Sicherheit, Organisation und Technik, insbesondere beim Bergen, Abschleppen und Transportieren.
Ein neuer, praxisorientierter Leitfaden fasst die aktuellen Handlungsempfehlungen für den sogenannten „E-Unfall“ zusammen. Behandelt werden u. a.:
  • sicherheitsrelevante Besonderheiten von Hochvoltsystemen
  • Hinweise zum fachgerechten Bergen verunfallter Elektrofahrzeuge
  • Anforderungen an Abschleppen und Transport
  • Abgrenzung der Zuständigkeiten und typische Gefährdungslagen

Der Leitfaden richtet sich ausdrücklich an Handwerksbetriebe und Serviceunternehmen, die im Schaden- oder Pannenfall mit Elektrofahrzeugen in Berührung kommen, und unterstützt dabei, Risiken zu minimieren und rechtssicher zu handeln.

Hier geht’s direkt zum Download der Handlungsempfehlung:

www.vdik.de/wp-content/uploads/2025/12/251201_Handlungsempfehlung.pdf

Seit dem 1. Januar 2026 gehört das Friseur- und Kosmetikgewerbe offiziell zu den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgeführten Schwerpunktbranchen.

Das müssen Arbeitgeber jetzt beachten:

  • Sofortmeldung des Arbeitsbeginns neuer Beschäftigter (inkl. Auszubildender) an die Datenstelle der Rentenversicherung
  • Schriftlicher Hinweis an Beschäftigte auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
  • Arbeitszeitdokumentation für alle Beschäftigten (Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Aufbewahrung der Arbeitszeitnachweise für zwei Jahre
  • Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei den Kontrollen des Zolls
  • Papierform mit Unterschrift für neue Arbeitsverträge und wesentliche Vertragsänderungen

Das müssen Arbeitnehmer jetzt beachten:

  • Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren während der Arbeitszeit
  • Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei Zollkontrollen
  • Die aus unserer Sicht wichtigsten Neuerungen haben wir Ihnen in diesem Infoblatt zusammengefasst.



Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde der Umsatzsteuersatz für Verpflegungsdienstleistungen (ausgenommen Getränke) ab dem 1.1.2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % abgesenkt.

Davon profitieren insbesondere Handwerksbetriebe wie Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien und Eishersteller, die Tische und Stühle zum Vor-Ort-Verzehr bereithalten – ebenso Catering- und Partyservice-Anbieter.

Der ZDH hat hierzu ein kompaktes Merkblatt erstellt.