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19/22: Mitverschulden bei fehlender Planung des Auftraggebers?
Der Werkunternehmer kann sich nicht unbedingt auf ein Mitverschulden berufen und darauf verweisen, der Auftraggeber hätte eine Planung unterlassen. Das OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2022, 29 U 155/21, hat entschieden, dass die Haftung eines Bauunternehmers nicht wegen fehlender Planung zum betreffenden Bauteil als Mitverschulden gemindert ist. Wenn sich der Unternehmer zur Werkleistung bereit erklärt, ohne eine Planung von dem Auftraggeber erhalten zu haben, übernimmt er die Planungsverantwortung. Das vollständige Urteil finden Sie hier
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Ab sofort können Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind, beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen.
Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden. Wichtig ist, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt, sodass nur fristgerechte und vollständige Anträge bearbeitet werden können. Erste Auszahlungen an Unternehmen in Höhe von 80 Prozent des gesamten Zuschusses werden ab Mitte August erfolgen. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte beigefügtem ZDH Rundschreiben.
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