Geprüfter Polier

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 5.250,00 €

förderfähig

Unterricht

07.03.2025 - 31.03.2026

freitags, 16-20 Uhr, samstags, 8-15 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 570 Std.

Lehrgangsort

August-Horch-Str. 8
56070 Koblenz
Raum 2.03

Michelle Unger

Tel. 0261 398-325

michelle.unger--at--hwk-koblenz.de

Angebotsnummer 6036655-0

Geprüfte Poliere sind das Bindeglied auf einer Baustelle und sind in der Lage, Bauprozesse zu überblicken und zu steuern und übernehmen daher eine verantwortungsvolle Tätigkeit.

Inhalte

Zur Wahrnehmung der Aufgaben verfügen Poliere über folgende Qualifikation:

  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilderschein)
  • Baubetrieb und Bautechnik
  • Mitarbeiterführung und Personalmanagement

Mit dem Lehrgang Geprüfter Polier (Hoch- und Tiefbau) bieten wir eine Qualifizierung, die in den einzelnen Bereichen folgende Kenntnisse und Fertigkeiten praxisorientiert vermittelt:

  • Baubetrieb und Bautechnik allgemein
    Baustellenvorbereitung, Einrichten einer Baustelle, Personal- und Betriebsmitteleinsatz, Dokumentation, Koordination, Kontrolle und Überwachung des Arbeitsablaufes, Bauausführung, Terminplanung, Auflösen der Baustelle, VOB, Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie der Arbeitssicherheit, Bauabrechnung, Gesetze, Vorschriften und Normen, Baustoffkunde und Bauphysik, Methoden der Lage- und Höhenmessung, Auswahl und Einsatz von Baumaschinen und -geräten, Kanal- und Leitungsbau, Erstellen von Bau- bzw. Detailzeichnungen, Erdbau, Geotechnik
  • Baubetrieb und Bautechnik im Hochbau
    Vertiefung der gemeinsamen Themen, sowie: Baukonstruktion, Treppenbau, Innenausbau, Betonbau, Grundlagen der Statik, Gerüstbau
  • Baubetrieb und Bautechnik im Tiefbau
    Vertiefung der gemeinsamen Themen, sowie: Fahrbahnaufbau, Verkehrssicherungsmaßnahmen, Kanal- und Leitungsbau, Spezialtiefbau, Siedlungswasserwirtschaft.
  • Mitarbeiterführung und Personalmanagement
    Personalplanung und Personalauswahl, Mitarbeiter- und Teamführung, Qualifizierung, Arbeitsrecht, Qualitätsmanagement.
  • Schulung zum Fahren von Flurförderzeugen (Gabelstapler)
Weitere Informationen
Prüfungsordnung

zzgl. Prüfungsgebühr Polier: derzeit 750,00 €
zzgl. Prüfungsgebühr Ausbilderschein: derzeit 270,00 €

Information

Vorläufige Planung:
Der Unterricht ist in Teilzeit, freitags 16.00 - 20.00 Uhr und samstags 8.00- 15.00 Uhr, geplant. An einzelnen Tagen kann der Unterricht auch tagsüber zusätzlich stattfinden.
Im Rahmen des Poliers machen die Teilnehmer auch die Fortbildung "Ausbildung der Ausbilder" mit anschließender Fortbildungsprüfung. Der Unterricht für den Ausbilderschein findet in der Regel an einzelnen Tagen Freitags (14:00-20:00 Uhr) und Samstags (8:00-14:00 Uhr) sowie Dienstags, Mittwochs und Donnerstags (jeweils 17:00-20:30 Uhr) statt. Die genauen Unterrichtstage und Zeiten können am 1. Unterrichtstag dem Stundenplan entnommen werden.
Zuzüglich zur Kursgebühr fallen noch die Prüfungsgebühren für die Fachprüfungen des Geprüften Poliers von derzeit 750,00 € an sowie die Prüfungsgebühr für den Ausbilderschein in Höhe von derzeit 270,00 € an.

Voraussetzungen

Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Bauwirtschaft zugeordnet werden kann, und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, oder eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis.
Für den Lehrgang wird ein Laptop benötigt!

Dozent

Frank Weißenfels

Abschluss

Prüfungszeugnis und Urkunde

Lehrplan

Aufstiegs-BAföG
Teilnehmer an Meistervorbereitungslehrgängen der
HwK Koblenz können Förderung nach dem sogenannten
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.
Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
erfolgt bei Voll- und Teilzeitkursen bis zu einer Höhe von
15.000 Euro. Davon werden 50 Prozent als Zuschuss
gewährt. Für die restlichen Kosten kann ein zinsgünstiges
Darlehen beantragt werden. Bei Bestehen der Prüfung
können auf Antrag nochmal 50 Prozent dieses noch nicht
fälligen Maßnahmedarlehens erlassen werden. Bei einer
Existenzgründung gibt es weitere Möglichkeiten des
Teilerlasses. Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen können
zur Finanzierung des Lebensunterhaltes zusätzlich einen
Unterhaltsbeitrag beantragen. Die Höhe ist abhängig von
Einkommen, Vermögen und Familienstand. Der Unter-
haltsbeitrag wird als Zuschuss gewährt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.aufstiegs-bafoeg.de.
Individuelle Fördermöglichkeiten erläutern die Ämter für
Ausbildungsförderung der Kreisverwaltungen und
kreisfreien Städte, hier müssen auch die Anträge gestellt
werden.

Begabtenförderung berufliche Bildung
Über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
können junge Berufstätige nach ihrer erfolgreich
abgeschlossenen Ausbildung eine Förderung für die
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
erhalten.
Die Bewerber für das Stipendium müssen eine
Ausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen
haben. Die Anwärter auf ein Stipendium müssen
in ihrer Prüfung entweder besser als mit der Note
gut (Note mindestens 1,9 = 87 Punkte) abgeschnitten
haben.
Oder sie haben erfolgreich (1.-3. Platz) an einem
überregionalen Leistungswettbewerb (Landes- oder
Bundesentscheid o.ä.) teilgenommen. In besonderen
Fällen kann auch ein ausführlich begründeter Vorschlag
des Ausbildungsbetriebes eine Aufnahme in das
Programm rechtfertigen.
Die Bewerber dürfen zudem bei Beginn der Förderung
grundsätzlich das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Diese finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe
des Einkommens und des Vermögens der Antragsteller
gewährt. Unerheblich ist auch, ob der Antragsteller an
einem Voll- oder Teilzeitlehrgang teilnimmt.

Aufstiegs-Bonus I
Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz
soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und
akademischer Bildung unterstreichen und beträgt
2.000 €.
Der Aufstiegsbonus I wird für alle Personen gewährt,

  • die erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung abgelegt haben und bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2017 festgestellt wurde,
  • die einen Abschluss erworben haben, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird (Überprüfung durch die Kammern),
  • die ihre Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz oder - sofern in Rheinland-Pfalz diese Prüfung nicht abgenommen werden kann - in einem anderen Bundesland abgelegt haben und
  • deren Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag oder die ihren ständigen Erstwohnsitz innerhalb von Rheinland-Pfalz hatten.
  • wenn der Abschluss in einem anderen Bundesland abgelegt wurde, obwohl dies auch in Rheinland-Pfalz möglich ist, muss der ständige Erstwohnsitz und die Arbeitsstelle zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Rheinland-Pfalz liegen.

Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der
Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt
werden.

Zertifizierung