DVS 2283 Vorbereitungslehrgang für Kunststoffschweißer in der Prüfgruppe III

Gebühren stehen nicht fest

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Unterricht

06.01.2025 - 23.12.2025

10 Tage in Vollzeit, 08:00 - 16:45 Uhr

Lehrgangsdauer 80 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

August-Horch-Str. 6

56070 Koblenz

Raum 304

Kontakt

Peter Eich

Tel. 0261 398-511

Peter.Eich--at--hwk-koblenz.de

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Angebotsnummer 6034634-0

Inhalte

Zur Durchführung einer Prüfung für Kunststoffschweißer nach DVS 2212 in der Prüfgruppe III ist erstmalig ein Vorbereitungslehrgang nach DVS 2283 notwendig. Hier erlernt der Teilnehmer verschiedene theoretische und praktische Grundkenntnisse wie:

- Wirtschaftliche Bedeutung und Anwendung der Kunststoffe
- Aufbau und Arten der Kunststoffe
- Einführung Thermoplaste (z.B. PB, PE, PP, PVC, PVDF)
- Polymerbahnen aus PE-HD, ECB und PVC-P
- Heizelementschweißen (H)
- Heizkeilschweißen (HH)
- Warmgasüberlappschweißen (WU)
- Warmgasextrusionsschweißen (WE)
- Warmgasfächelschweißen (WF)
- Warmgasziehschweißen (WZ)
- Nahtgestaltung
- Schweißen unter Baustellenbedingungen
- Sarieren von Fehlstellen
- Prüfen von Schweißverbindungen
- Dokumentation
- Inbetriebnahme und Einstellen von Schweißgeräten und Schweißautomaten

Zielgruppe

Fachkräfte von Unternehmen, die Schweißarbeiten bei Abdichtungen im Erd- und Wasserbau (z.B. Deponie) durchführen

Information

Der Vorbereitungslehrgang kann, wenn gewünscht, mit einer Prüfung für Kunststoffschweißer nach DVS 2212 enden, diese ist allerdings nicht zwingend vorgesehen.

Bei Interesse und für weitere Informationen suchen Sie bitte nach "DVS 2212 Prüfung von Kunststoffschweißern" in unserer Weiterbildungsdatenbank.

Ohne eine Prüfung dient dieser Lehrgang nur als Schweißertraining.

Termine auf Anfrage.

Bitte fordern Sie das Anmeldeformular für diesen Kurs per E-Mail (kunststoff@hwk-koblenz.de) an.

Voraussetzungen

- Nachweis von Grundkenntnissen im Bereich der Kunststoffverarbeitung oder Teilnahme an einem Grundlehrgang über die Verarbeitung von Halbzeugen aus thermoplastischen Kunststoffen nach DVS 2280.

- Beherrschen der Lehrgangssprache soweit, dass dem Unterricht gefolgt und die fachkundliche Prüfung abgelegt werden kann.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

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