berufsanerkennung
HwK Koblenz

Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und KompetenzenBerufsanerkennung

Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Ausland erworbene handwerkliche Berufsqualifikationen werden von der Handwerkskammer Koblenz - als zuständige Stelle für Personen mit Arbeitsplatz oder Wohnsitz im Kammerbezirk Koblenz – auf ihre Gleichwertigkeit mit einer deutschen, handwerklichen Referenzqualifikation überprüft. Das Verfahren ist mit Kosten verbunden, diese richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der Handwerkskammer Koblenz. Dabei kommen drei gesetzliche Grundlagen in Frage:

  • Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
  • Gleichstellung nach dem Bundesvertriebenengesetz
  • Gleichstellung auf Grund eines bilateralen Abkommens: Frankreich, Österreich

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Antrag und bieten im Rahmen des Projektes „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Qualifizierungsberatung sowie Anpassungsqualifizierungen im Falle der Feststellung einer teilweisen Gleichwertigkeit. Hierfür stehen Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung.

Den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach BQFG können Sie über den nebenstehenden Link online ausfüllen und einreichen. Die Absendung des Antrags ist u.a. nur mit einem aktuellen Lebenslauf, einer beglaubigten Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass) und der beglaubigten Kopie und Übersetzung des Ausbildungsnachweises möglich.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Seit dem 01. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) gültig.

Es bietet vor allem kleinen und mittleren Unternehmen die Chance, die dringend benötigten Fachkräfte, insbesondere aus Drittstaaten, zu rekrutieren und stärkt damit die qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland. Das sogenannte „beschleunigte Verfahren“ nach § 81a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz soll die bisherigen Wartezeiten von weit mehr als einem Jahr auf die Einreiseerlaubnis von Fachkräften aus Drittstaaten auf 8-10 Wochen verkürzen. Die Ausländerbehörde wickelt dann im Auftrag des von der Fachkraft bevollmächtigen Arbeitgebers die weiteren Schritte ab. Sie klärt die Zustimmung der Arbeitsverwaltung, ob die Arbeitsbedingungen in dem Betrieb gemäß Arbeitsvertrag regulär sind und setzt sich mit der zuständigen Auslandsvertretung in dem Herkunftsland der Fachkraft in Verbindung, damit diese ein Einreisevisum ausstellt.

Die Kammer kann selbst keine Fachkräfte im Ausland anwerben. Sie kennt aber zum einen die am Verfahren beteiligten Stellen wie Ausländerbehörde und Agentur für Arbeit, zum anderen ist die HwK zuständig für die Beurteilung der Qualifikation von Fachkräften. Voraussetzung, als Fachkraft eingestuft zu werden, ist der Abschluss einer formalen Berufsausbildung. Das heißt, es muss eine mehrjährige Berufsausbildung in einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung auf Grundlage staatlicher Lehrpläne mit einer von der für Berufsbildung zuständigen Behörde des Herkunftslandes anerkannten Abschlussprüfung vorliegen. Nur einen mehrmonatigen Kurs und/oder eine Prüfung abgelegt zu haben, reicht nicht.

Grundsätzliche Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet die Bundesregierung auf ihrer Internetseite make-it-in-germany.com/de/ oder das Land unter make-it-in.rlp.de .

IQ Handwerk Rheinland-Pfalz

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Qualifizierungsbegleitung im Handwerk

Seit dem 01. Januar 2023 sind wir im Förderprogramm „IQ - Integration durch Qualifizierung“ Teil des Regionalen Integrationsnetzwerkes Rheinland-Pfalz. Das Projekt bietet umfangreiche Hilfs- und Fördermöglichkeiten für Personen, die einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation im Handwerk haben.

Das Projektteam begleitet Sie und Ihren Betrieb im Integrations- und Qualifizierungsprozess, unterstützt bei der Umsetzung des Qualifizierungsplans und organisiert die überbetrieblichen Qualifizierungsphasen.

Ziel ist das Erreichen der vollen Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation, und damit die Anerkennung als Fachkraft. Für Personen ohne formalen Berufsabschluss bieten wir eine allgemeine Kompetenzfeststellung erworbener beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten an und leiten bei relevanten Qualifikationen in das Projekt ValiKom Transfer über.

Das Projekt IQ Handwerk Rheinland-Pfalz wird im Rahmen des Förderprogramms „IQ - Integration durch Qualifizierung“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

Fördererlogos

Die Regionalen Integrationsnetzwerke IQ in RLP und IQ in Trier werden zusätzlich finanziert durch fünf rheinland-pfälzische Ministerien: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und DigitalisierungMinisterium für BildungMinisterium für Familie, Frauen, Kultur und IntegrationMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauMinisterium für Wissenschaft und Gesundheit.

Fördererlogos

 

Juliane Klein
Veranstaltungskauffrau
Gepr. Wirtschaftsfachwirtin

Tel. 0261 398-296

juliane.klein--at--hwk-koblenz.de

 

 

Valikom Transfer

Berufsrelevante Kompetenzen bewerten und validieren

Menschen ohne formalen Berufsabschluss haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Know-How und das, was sie können. Insbesondere wenn sie arbeitslos werden, kann dies ein handfestes Problem sein, denn auf dem Arbeitsmarkt werden sie leicht übersehen oder unterschätzt.

Um das vorhandene Know-How dieser Personen sichtbar zu machen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, wurde im Rahmen des Projekts "ValiKom" ein Verfahren entwickelt und erprobt, mit dem berufsrelevante Kompetenzen, die außerhalb des formalen Bildungssystems erworben wurden, bewertet und validiert werden können.

Logo Valikom

Am Ende des Verfahrens wird durch die Handwerkskammer Koblenz ein Zertifikat ausgestellt, das bescheinigt, welche Tätigkeiten eines Berufes man kann.

Das Validierungsverfahren richtet sich an Personen,

  • die mindestens 25 Jahre alt sind
  • über einschlägige Berufserfahrung verfügen
  • die unabhängig von ihrem derzeitigen Beschäftigungsstatus
  • im In- und/oder Ausland
  • beruflich relevante Kompetenzen erworben haben, diese aber nicht durch einen Berufsabschluss nachweisen können (an- und ungelernte Menschen mit Berufserfahrungen, für Quereinsteiger/innen)
  • sowie ausreichende Deutschkenntnisse besitzen.

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