Kosmetikern behandelt eine Kundin mit einem Laser-Gerät.
HWK Frankfurt – Rhein-Main

Kosmetiker zwischen Strahlenschutz und Ärztevorbehalt Änderungen in der NiSV für die Apparative Fachkosmetik in 2024

WebSeminar

Kosmetiker zwischen Strahlenschutz und ÄrztevorbehaltÄnderungen in der NiSV für die Apparative Fachkosmetik in 2024

Kosmetikerinnen und Kosmetiker nutzen verschiedene Geräte, z.B. mit Lasern oder Ultraschall, für vielfältigen Behandlungen. Bei nicht fachgerechtem Gebrauch können gesundheitliche Schäden bei Kundinnen und Kunden auftreten.

Um dieses Risiko zu reduzieren hat der Gesetzgeber unter anderem technische Grenzwerte, Geräteüberwachung und notwendige Fortbildung in der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) geregelt.

Viele Betriebe haben sich bereits auf die NiSV eingestellt und die Anforderungen umgesetzt. Am 15. Juni 2023 wurde im Bundesgesetzblatt eine Änderungsverordnung der NiSV veröffentlicht, deren Änderungen ab dem 01.01.2024 greifen. Die Änderungen betreffen insbesondere den Bereich der Fachkundeanforderungen.

Wir informieren am Montag, 13.11.2023, um 18:00 Uhr in unserem Webinar zunächst alle „NiSV-Neulinge“ über die wichtigsten Themen, die bei der NiSV grundsätzlich zu beachten sind und im weiteren Verlauf auch all diejenigen, die mit der NiSV bereits arbeiten, über die kommenden Änderungen.



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Wann: 13.11.2023 um 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Wo: Online

Veranstalter: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main in Kooperation mit Handwerkskammer Koblenz