Teile III und IV in Teilzeit

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 2.990,00 €

förderfähig

Unterricht

11.09.2024 - 11.06.2025

mi., 17:15 - 20:30 & sa., 08:00 - 15:00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 372 Std.

Lehrgangsort

Ravenéstr. 18-20
56812 Cochem
Theorieraum 1.02

Verena Ohlberger

Tel. 0261 398-312

verena.ohlberger--at--hwk-koblenz.de

Angebotsnummer 601722-0


Teil III

Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Unternehmensziele analysieren und einordnen
  • Bedeutung der Unternehmenskultur und des Unternehmensimages für die betriebliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit begründen
  • Situation des Unternehmens am Markt analysieren und Erfolgspotenziale begründen
  • Informationen aus dem Rechnungswesen, insbesondere aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zur Analyse von Stärken und Schwächen eines Unternehmens nutzen
  • Informationen aus dem internen und externen Rechnungswesen zur Entscheidungsvorbereitung nutzen
  • Rechtsvorschriften, insbesondere des Gewerbe- und Handwerksrechts sowie des Handels- und Wettbewerbsrechts bei der Analyse von Unternehmenszielen und -konzepten anwenden
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
  • Bedeutung persönlicher Voraussetzungen begründen
  • Nutzen von Mitgliedschaften in den Handwerksorganisationen darstellen und bewerten
  • Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen sowie von Förder- und Unterstützungsleistungen aufzeigen und bewerten
  • Entscheidungen zu Standort, Betriebsgröße, Personalbedarf sowie zur Einrichtung und Ausstattung eines Unternehmens treffen und begründen
  • Marketingkonzept zur Markteinführung entwickeln und bewerten
  • Investitionsplan und Finanzierungskonzept aufstellen und begründen; Rentabilitätsvorschau erstellen und Liquiditätsplanung durchführen
  • Rechtsform aus einem Unternehmenskonzept ableiten und begründen
  • Rechtsvorschriften, insbesondere des bürgerlichen Rechts sowie des Gesellschafts- und Steuerrechts, im Zusammenhang mit Gründung oder Übernahme von Handwerksbetrieben anwenden
  • Notwendigkeit privater Risiko- und Altersvorsorge begründen, Möglichkeiten aufzeigen
Unternehmensführungsstrategien entwickeln
  • Bedeutung der Aufbau- und Ablauforganisation für die Entwicklung eines Unternehmens beurteilen
  • Entwicklungen bei Produkt- und Dienstleistungsinnovationen sowie Marktbedingungen, auch im internationalen Zusammenhang, bewerten und daraus Wachstumsstrategien ableiten
  • Einsatz von absatzmarktpolitischen Marketinginstrumenten für Absatz und Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen begründen
  • Veränderungen des Kapitalbedarfs aus Investitions-, Finanz- und Liquiditätsplanung ableiten, Alternativen der Kapitalbeschaffung darstellen
  • Konzepte für Personalplanung, -beschaffung und -qualifizierung erarbeiten und bewerten sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung darstellen
  • Bestimmungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts berücksichtigen
  • Chancen und Risiken zwischenbetrieblicher Kooperationen darstellen
  • Controlling zur Entwicklung, Verfolgung, Durchsetzung und Modifizierung von Unternehmenszielen nutzen
  • Instrumente zur Durchsetzung von Forderungen darstellen und Einsatz begründen
  • Notwendigkeit der Planung einer Unternehmensnachfolge, auch unter Berücksichtigung von Erb- und Familienrecht sowie steuerrechtlicher Bestimmungen, darstellen und begründen
  • Notwendigkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens anhand von Unternehmensdaten prüfen; insolvenzrechtliche Konsequenzen für die Weiterführung oder Liquidation eines Unternehmens aufzeigen

Teil IV

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Downloads

Meistervorbereitung Teil I + II

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Interessenten der Meisterprüfung im Handwerk und bereitet auf die Prüfung der Teile III und IV vor.

Information

Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen. Für die Teilnahme an Meistervorbereitungslehrgängen kann Aufstiegs-BAföG beantragt werden.

Dozent

Diverse Dozenten

Abschluss

Meisterprüfung Teil III und IV

Lehrplan

Aufstiegs-BAföG
Teilnehmer an Meistervorbereitungslehrgängen der
HwK Koblenz können Förderung nach dem sogenannten
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.
Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
erfolgt bei Voll- und Teilzeitkursen bis zu einer Höhe von
15.000 Euro. Davon werden 50 Prozent als Zuschuss
gewährt. Für die restlichen Kosten kann ein zinsgünstiges
Darlehen beantragt werden. Bei Bestehen der Prüfung
können auf Antrag nochmal 50 Prozent dieses noch nicht
fälligen Maßnahmedarlehens erlassen werden. Bei einer
Existenzgründung gibt es weitere Möglichkeiten des
Teilerlasses. Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen können
zur Finanzierung des Lebensunterhaltes zusätzlich einen
Unterhaltsbeitrag beantragen. Die Höhe ist abhängig von
Einkommen, Vermögen und Familienstand. Der Unter-
haltsbeitrag wird als Zuschuss gewährt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.aufstiegs-bafoeg.de.
Individuelle Fördermöglichkeiten erläutern die Ämter für
Ausbildungsförderung der Kreisverwaltungen und
kreisfreien Städte, hier müssen auch die Anträge gestellt
werden.

Begabtenförderung berufliche Bildung
Über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
können junge Berufstätige nach ihrer erfolgreich
abgeschlossenen Ausbildung eine Förderung für die
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
erhalten.
Die Bewerber für das Stipendium müssen eine
Ausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen
haben. Die Anwärter auf ein Stipendium müssen
in ihrer Prüfung entweder besser als mit der Note
gut (Note mindestens 1,9 = 87 Punkte) abgeschnitten
haben.
Oder sie haben erfolgreich (1.-3. Platz) an einem
überregionalen Leistungswettbewerb (Landes- oder
Bundesentscheid o.ä.) teilgenommen. In besonderen
Fällen kann auch ein ausführlich begründeter Vorschlag
des Ausbildungsbetriebes eine Aufnahme in das
Programm rechtfertigen.
Die Bewerber dürfen zudem bei Beginn der Förderung
grundsätzlich das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Diese finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe
des Einkommens und des Vermögens der Antragsteller
gewährt. Unerheblich ist auch, ob der Antragsteller an
einem Voll- oder Teilzeitlehrgang teilnimmt.

Aufstiegs-Bonus I
Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz
soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und
akademischer Bildung unterstreichen und beträgt
2.000 €.
Der Aufstiegsbonus I wird für alle Personen gewährt,
  • die erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung abgelegt haben und bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2017 festgestellt wurde,
  • die einen Abschluss erworben haben, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird (Überprüfung durch die Kammern),
  • die ihre Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz oder - sofern in Rheinland-Pfalz diese Prüfung nicht abgenommen werden kann - in einem anderen Bundesland abgelegt haben und
  • deren Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag oder die ihren ständigen Erstwohnsitz innerhalb von Rheinland-Pfalz hatten.
  • wenn der Abschluss in einem anderen Bundesland abgelegt wurde, obwohl dies auch in Rheinland-Pfalz möglich ist, muss der ständige Erstwohnsitz und die Arbeitsstelle zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Rheinland-Pfalz liegen.

Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der
Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt
werden.

Zertifizierung