Aufstiegs-BAföGTeilnehmer an Meistervorbereitungslehrgängen der 
HwK Koblenz können Förderung nach dem sogenannten 
 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten. 
Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren 
erfolgt bei Voll- und Teilzeitkursen bis zu einer Höhe von 
15.000 Euro. Davon werden 40 Prozent als Zuschuss 
gewährt. Für die restlichen Kosten kann ein zinsgünstiges 
Darlehen beantragt werden. Bei Bestehen der Prüfung 
können auf Antrag nochmal 40 Prozent dieses noch nicht 
fälligen Maßnahmedarlehens erlassen werden. Bei einer
Existenzgründung gibt es weitere Möglichkeiten des 
Teilerlasses. Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen können 
zur Finanzierung des Lebensunterhaltes zusätzlich einen
Unterhaltsbeitrag beantragen. Die Höhe ist abhängig von 
Einkommen, Vermögen und Familienstand. Der Unter- 
haltsbeitrag besteht in der Regel aus Zuschuss und 
Darlehen. 
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt zum 
Aufstiegs- BAföG oder im Internet unter 
www.aufstiegs-bafoeg.de. 
Individuelle Fördermöglichkeiten erläutern die Ämter für 
Ausbildungsförderung der Kreisverwaltungen und 
kreisfreien Städte, hier müssen auch die Anträge gestellt 
werden. 
Begabtenförderung berufliche BildungÜber die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung 
können junge Berufstätige nach ihrer erfolgreich 
abgeschlossenen Ausbildung eine Förderung für die 
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 
erhalten. 
Die Bewerber für das Stipendium müssen eine 
Ausbildung auf der Grundlage des Berufsbildungs- 
gesetzes oder der Handwerksordnung besonders 
erfolgreich abgeschlossen haben. Das bedeutet die 
Anwärter auf ein Stipendium müssen in ihrer Prüfung
entweder besser als mit der Note gut 
(Note mindestens 1,9 = 87 Punkte) abgeschnitten haben. 
Oder sie haben erfolgreich (1.-3. Platz) an einem 
überregionalen Leistungswettbewerb (Landes- oder 
 Bundesentscheid o.ä.) teilgenommen. In besonderen 
Fällen kann auch ein ausführlich begründeter Vorschlag 
des Ausbildungsbetriebes eine Aufnahme in das 
Programm rechtfertigen. 
Die Bewerber dürfen zudem bei Beginn der Förderung 
grundsätzlich das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben. 
Diese finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe 
 des Einkommens und des Vermögens der Antragsteller 
gewährt. Unerheblich ist auch, ob der Antragsteller an 
einem Voll- oder Teilzeitlehrgang teilnimmt. 
Aufstiegs-Bonus IDer Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz
soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und 
akademischer Bildung unterstreichen und beträgt 
1.000 €.
Der Aufstiegsbonus I wird für alle Personen gewährt, 
- die erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung abgelegt haben und bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2017 festgestellt wurde,
 - die einen Abschluss erworben haben, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird (Überprüfung durch die Kammern),
 - die ihre Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz oder - sofern in Rheinland-Pfalz diese Prüfung nicht abgenommen werden kann - in einem anderen Bundesland abgelegt haben und
 - deren Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag oder die, sofern sie zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in keinem Beschäftigungsverhältnis standen, ihren ständigen Erstwohnsitz innerhalb von Rheinland-Pfalz hatten.
 
Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der
Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt
werden.