Gerüstbauer Teile I und II in Teilzeit

ausgebucht

Gebühren

Kurs: 5.450,00 €

förderfähig

Unterricht

21.10.2024 - 16.04.2025

eine Präsenzwoche/Monat: mo. 09.45 - 17:30 Uhr, di. - fr. 08:00 - 17:00 Uhr, sa. 08:00 - 15:00 Uhr + Onlineunterricht: 4 x sa. 08:00 - 15:00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 500 Std.

Lehrgangsort

St. Elisabeth Str. 2
56073 Koblenz
Raum 1.06

Lisa Stieffenhofer

Tel. 0261 398-316

lisa.stieffenhofer--at--hwk-koblenz.de

Angebotsnummer 601757-0


Inhalte:

Teil I -  Fachpraxis:

Meisterprüfungsprojekt:
  • Entwurfszeichnungen
  • Technische Bearbeitung
  • Auftragskalkulation
  • Angebotserstellung
  • Baustellenabwicklung
  • Aufmaß und Abrechnung

Teil II - Fachtheorie:

  • Aufzugstechnik
  • Fahrkonstruktionen
  • Verankerungstechniken
  • Baustoffe, Tragverhalten
  • Aufmaße und Abrechnungen nach VOB
  • Objektkalkulationen
  • Betriebskalkulation
  • Materialbeschaffung
  • Arbeitssicherheit
  • Tarifrecht-Sozialkasse
  • Logistik im Gerüstbau

Zur Meisterprüfung im Gerüstbauerhandwerk wird zugelassen

  • wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
  • wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Gerüstbauerhandwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.

Downloads

Was kostet der Meister?
Prüfungsordnung
Meistervorbereitung Teil III+IV

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Interessenten der Meisterprüfung im Gerüstbauerhandwerk und bereitet auf die Prüfung der Teile I und II vor.

Information

Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen.
Für die Teilnahme an Meistervorbereitungslehrgängen kann Meister-BAföG beantragt werden.

Dozent

Jürgen Löhr

Abschluss

Meisterprüfung Teile I und II

Lehrplan

Aufstiegs-BAföG
Teilnehmer an Meistervorbereitungslehrgängen der
HwK Koblenz können Förderung nach dem sogenannten
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.
Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
erfolgt bei Voll- und Teilzeitkursen bis zu einer Höhe von
15.000 Euro. Davon werden 50 Prozent als Zuschuss
gewährt. Für die restlichen Kosten kann ein zinsgünstiges
Darlehen beantragt werden. Bei Bestehen der Prüfung
können auf Antrag nochmal 50 Prozent dieses noch nicht
fälligen Maßnahmedarlehens erlassen werden. Bei einer
Existenzgründung gibt es weitere Möglichkeiten des
Teilerlasses. Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen können
zur Finanzierung des Lebensunterhaltes zusätzlich einen
Unterhaltsbeitrag beantragen. Die Höhe ist abhängig von
Einkommen, Vermögen und Familienstand. Der Unter-
haltsbeitrag wird als Zuschuss gewährt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.aufstiegs-bafoeg.de.
Individuelle Fördermöglichkeiten erläutern die Ämter für
Ausbildungsförderung der Kreisverwaltungen und
kreisfreien Städte, hier müssen auch die Anträge gestellt
werden.

Begabtenförderung berufliche Bildung
Über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
können junge Berufstätige nach ihrer erfolgreich
abgeschlossenen Ausbildung eine Förderung für die
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
erhalten.
Die Bewerber für das Stipendium müssen eine
Ausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen
haben. Die Anwärter auf ein Stipendium müssen
in ihrer Prüfung entweder besser als mit der Note
gut (Note mindestens 1,9 = 87 Punkte) abgeschnitten
haben.
Oder sie haben erfolgreich (1.-3. Platz) an einem
überregionalen Leistungswettbewerb (Landes- oder
Bundesentscheid o.ä.) teilgenommen. In besonderen
Fällen kann auch ein ausführlich begründeter Vorschlag
des Ausbildungsbetriebes eine Aufnahme in das
Programm rechtfertigen.
Die Bewerber dürfen zudem bei Beginn der Förderung
grundsätzlich das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Diese finanziellen Hilfen werden unabhängig von der Höhe
des Einkommens und des Vermögens der Antragsteller
gewährt. Unerheblich ist auch, ob der Antragsteller an
einem Voll- oder Teilzeitlehrgang teilnimmt.

Aufstiegs-Bonus I
Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz
soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und
akademischer Bildung unterstreichen und beträgt
2.000 €.
Der Aufstiegsbonus I wird für alle Personen gewährt,
  • die erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung abgelegt haben und bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2017 festgestellt wurde,
  • die einen Abschluss erworben haben, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird (Überprüfung durch die Kammern),
  • die ihre Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz oder - sofern in Rheinland-Pfalz diese Prüfung nicht abgenommen werden kann - in einem anderen Bundesland abgelegt haben und
  • deren Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag oder die ihren ständigen Erstwohnsitz innerhalb von Rheinland-Pfalz hatten.
  • wenn der Abschluss in einem anderen Bundesland abgelegt wurde, obwohl dies auch in Rheinland-Pfalz möglich ist, muss der ständige Erstwohnsitz und die Arbeitsstelle zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Rheinland-Pfalz liegen.

Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der
Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt
werden.

Zertifizierung