Wie hoch ist die Vergütung für Lehrlinge?
Eine aktuelle Übersicht über die gängigsten Ausbildungsvergütungen finden Sie in unseren Berufsausbildungsinformationen.
Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während der überbetrieblichen Ausbildung?
1. Vorab telefonische Information an Betrieb und Berufsbildungszentrum
Zu den Kontaktmöglichkeiten der Berufsbildungszentren
2. Krankmeldung im Original an Ausbildungsbetrieb
3. Krankmeldung in Kopie oder per Telefax an das Berufsbildungszentrum
Zu den Kontaktmöglichkeiten der Berufsbildungszentren
Kann ich während der Lehrgänge in Koblenz oder Bad Kreuznach übernachten?
Ja,
- in Koblenz im Kolpinghaus (Telefon 0261 42180),
- in Bad Kreuznach in der Nahetal Jugendherberge (Telefon 0671 62855).
Gilt nur für Auszubildende, die keinerlei Fahrtmöglichkeiten nach Hause haben. Für Auszubildende, deren Betriebe Mitglied der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse in Wiesbaden sind, werden die Übernachtungskosten übernommen.
Wozu dient die Ausbildungsnachweiskarte?
Die Ausbildungsnachweiskarte, hier der Einlösungsschein, gilt für die Erstattung der überbetrieblichen Ausbildungskosten. Dieser Einlösungsschein ist vom Ausbildungsbetrieb der überbetrieblichen Ausbildungsstätte vor dem Besuch des ersten Lehrgangs auszuhändigen, und besitzt für die gesamte Ausbildungszeit Gültigkeit.
Mit Hilfe dieser Ausbildungsnachweiskarten werden die Lehrgangskosten, Internatskosten und Fahrgeld für Lehrlinge bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse in Wiesbaden angefordert und abgerechnet. Dies gilt jedoch nur für Betriebe, die Mitglied bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse in Wiesbaden sind.
Wie komme ich zu den Berufsbildungszentren?
Bei Anreise mit PKW, Motorrad, Moped oder Mofa
Karte und Anfahrtskizze finden Sie auf der Standortseite des jeweiligen Zentrums
Erhält man eine Fahrtkostenerstattung?
Achtung, nur Bau- und Ausbaugewerke!
Auszubildenden, deren Betriebe Mitglied der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse in Wiesbaden sind, werden die Fahrtkosten durch die Handwerkskammer erstattet. Antrag auf Fahrtkostenerstattung gem. Tarifvertrag und Verfahrenstarifvertrag für die Berufsausbildung im Baugewerbe vom 07. Februar 1979.
Jeder Auszubildende, der an der überbetrieblichen Unterweisung im Bauzentrum der Handwerkskammer Koblenz teilgenommen hat, hat Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten zum Bauzentrum, höchstens jedoch bis zu dem Betrag, der für öffentliche Verkehrsmittel (günstigster Tarif) zu zahlen wäre.
Voraussetzung für die Erstattung der Fahrtkosten:
- Die räumlichen, fachlichen und persönlichen Bedingungen der o.a. Tarifverträge müssen erfüllt sein.
- Der für die Erstattung notwendige Ausbildungsnachweis der SOKA-Bau, für den Besuch der überbetrieblichen Ausbildungsstätte, muss dem Bauzentrum vorliegen.
- Die Höhe der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten hat der Antragsteller dem Berufsbildungszentrum durch Belege z. B. Schülerwochenkarten oder der Fahrpreisauskunft nachzuweisen.
- Bei Übernachtung im Kolpinghaus Koblenz werden die Kosten dafür durch die SOKA-Bau übernommen. Die Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt vom Heimatort ins Bauzentrum sowie die Schülerwochenkarte von Koblenz ins Bauzentrum) werden ebenfalls übernommen.
Die Vorlage der o. g. Bescheinigungen sind bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln wie Bahn oder Bus einmalig beim ersten Lehrgangsblock abzugeben.
Die Fahrausweise sind sauber geordnet mit dem Fahrtkostenantrag einzureichen. Anträge werden beim ersten Lehrgangsbesuch ausgehändigt.
Der Antragsteller versichert durch seine Unterschrift, dass anderweitig keine Fahrtkostenerstattung erfolgt und erfolgen wird.
Bei wissentlich falschen Angaben erlischt der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung bzw. bereits erstattet Fahrgelder werden zurückgefordert.
Zu spät abgegebene Fahrtkostenbelege können rückwirkend nicht mehr berücksichtigt werden.
Wann finden Gesellenprüfungen statt?
In der Regel gibt es zwei Prüfungstermine (Sommer- und Winterprüfung) in Theorie und Praxis. Termine der praktischen Prüfungen, soweit diese im Bauzentrum bzw. in Bad Kreuznach stattfinden, können erfragt werden. Ansonsten können die örtlich zuständigen Kreishandwerkerschaften Auskünfte geben.
Adressliste der Kreishandwerkerschaften
Zeiten der überbetrieblichen Unterweisung?
Koblenz & Rheinbrohl
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:45 Uhr, Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr
Bad Kreuznach
Montag bis Donnerstag 07:45 bis 16:30, Freitag 7:45 bis 12:45
Wieviel Wochen überbetriebliche Unterweisung finden nach der Ausbildungsordnung Bau in den einzelnen Lehrhjahren statt?
1. Lehrjahr = 17 Wochen + 3 Wochen Margenlehrgang (freiwilliger Zusatzlehrgang)
2. Lehrjahr = 11 Wochen + 2 Wochen Margenlehrgang (freiwilliger Zusatzlehrgang)
3. Lehrjahr = 4 Wochen
Wie hoch ist der Berufsschulteil nach der Ausbildungsordnung Bau?
1. Lehrjahr = 18 Wochen
2. und 3. Lehrjahr = 8 Wochen