Steuern und Recht

Tipps zu Steuern und RechtSteuern und Recht

Schon die Wahl der Rechtsform hat unterschiedliche steuerliche, rechtliche und finanzielle Folgen. Daher sollten Sie bereits bei der Planung auch an die künftige steuerliche Belastung denken. Die Beratung und Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer Koblenz bietet Ihnen hierzu kostenfreie Hilfestellungen an.





Steuern

Ohne Steuerberatung geht es (fast) nicht



In der Regel werden selbstständige Handwerker ihre steuerlichen Fragen von einem Steuerberater bearbeiten lassen. Für Existenzgründer gilt deshalb: Suchen Sie sich rechtzeitig vor der Gründung Ihres Betriebes einen Steuerberater, der schon Erfahrungen in Ihrer Branche hat. Das gibt Ihnen Spielraum, sich um die vielen anderen Dinge zu kümmern, an die Sie bei Ihrer Gründung denken müssen.

Keiner entgeht dem Finanzamt – und schon gar kein Unternehmer

Bereiten Sie sich für die ersten Kontakte mit dem Finanzamt vor:

  • Das Finanzamt erwartet seit 1. Januar 2021 von jedem Existenzgründer, dass er innerhalb eines Monats nach Eröffnung ohne Aufforderung vom Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" elektronisch ans Finanzamt übermittelt. Die Verpflichtung dazu befindet sich schon seit längerem in § 138 Abs. 1b Abgabenordnung. In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium nun festgelegt, dass die elektronische Übermittlung ohne vorherige Aufforderung durch das Finanzamt ab 1. Januar 2021 verpflichtend ist (BMF, Schreiben v. 4.12.2020, Az. IV A 5 - O 1561/19/10003 :001).
  • Hierin können Sie Angaben zum erwarteten Umsatz und Einkommen anhand der Zahlen aus unserer Rentabilitätsvorschau machen. Eine Reihe von steuerlichen Fragen können Sie übrigens auch direkt mit dem Finanzamt klären; hierfür informieren Sie sich auf deren Internet-Seite über die geeigneten Ansprechpartner.
  • Die Ihnen zugeteilte betriebliche Steuernummer muss bei allen Steuererklärungen angegeben werden.
  • Mit dem ersten Steuerbescheid werden die künftigen Vorauszahlungen festgelegt.


 

Tipp:

Sie können beträchtliche Kosten sparen, wenn Sie zunächst die kostenfreien Beratungsleistungen der Handwerkskammer nutzen um danach Kontakt zu einer Steuerberatung aufzunehmen, der Sie die bereits ausgearbeitete Rentabilitätsvorschau vorlegen können.

 Sprechtage der Starterzentren

Recht

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen



Grundsätzlich gilt: Es gibt weder die optimale Rechtsform schon gar nicht auf Dauer, denn mit der Entwicklung des Unternehmens ändern sich auch die Ansprüche an dessen Rechtsform.

Das Thema Rechtsform prägen vorrangig zwei Begriffe: "Personengesellschaft" und "Kapitalgesellschaft".

Zu den Personengesellschaften zählen Rechtsformen wie das Einzelunternehmen, die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts GbR, Kommanditgesellschaft KG, offene Handelsgesellschaft OHG oder auch die GmbH & Co. KG.

Typisch für Personengesellschaften ist, dass die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften und kein Mindestkapital aufbringen müssen.

Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) UG und die Aktiengesellschaft AG.

Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften – mit Ausnahmen – nur in Höhe ihrer Einlage. Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform.