
Premierenlehrgang für Handwerksmeister zur „Kleinen Bauvorlageberechtigung“ bei der Handwerkskammer Koblenz.
23.09.2025Premiere: Erstmals Lehrgang bei der HwK zur "kleinen Bauvorlageberechtigung"
„Kleine Bauvorlageberechtigung“ mit großer Wirkung – so umschreibt das rheinland-pfälzische Handwerk die Möglichkeit für Meister der Gewerke Zimmerer sowie Maurer- und Betonbauer in Rheinland-Pfalz, bei klar umrissenen Vorhaben künftig eigenverantwortlich Bauanträge einreichen zu können. Grundlage ist die zum 4. Januar 2025 angepasste Landesbauordnung Rheinland-Pfalz. Maßgeblich ist dabei Paragraf 64 mit den eingefügten Regelungen zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung. Ziel der Neuerung sind schnellere Verfahren, die Stärkung bauhandwerklicher Kompetenzen und eine höhere regionale Wertschöpfung. „Dem Handwerk ermöglicht das zusätzliche Gestaltungsspielräume, insgesamt wird das Angebot für Bauinteressierte breiter aufgestellt und bietet somit klare Vorteile für Kunden und Handwerker“, fasst Ralf Hellrich als Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (HwK) Koblenz die Neuerung zusammen. Die Koblenzer Kammer hat nun den ersten Lehrgang im Land gestartet, in dem sich die allerersten rheinland-pfälzischen Handwerksmeister das nötige Rüstzeug aneignen, um entsprechende Anträge stellen zu dürfen.
Die Kleine Bauvorlageberechtigung erweitert den Kreis der bauvorlageberechtigten Personen über Architekten sowie in Listen eingetragene Ingenieure hinaus. Für definierte „kleine“ Bauvorhaben – etwa Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 mit bis zu zwei Wohnungen und insgesamt bis 100 m² Grundfläche, Um- und Anbauten, sowie bestimmte kleinere gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche Gebäude – können qualifizierte Handwerksmeister die Bauvorlagen künftig selbst erstellen und einreichen. Die große Bauvorlageberechtigung, insbesondere für größere Gebäude, höhere Gebäudeklassen oder Sonderbauten, bleibt davon unberührt.
Voraussetzung für die Eintragung ist die Meisterqualifikation im Zimmererhandwerk oder im Maurer- und Betonbauerhandwerk, die Eintragung in die Handwerksrolle (auch als Betriebsleiter), mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Meister sowie der Nachweis eines von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz oder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz anerkannten Lehrgangs mit mindestens 80 Unterrichtsstunden, der die Inhalte der Bauplanung ergänzend zur Meisterausbildung abdeckt. Die Eintragung erfolgt in die von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz geführte Liste der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten. Erforderlich sind insbesondere Qualifikationsnachweise und eine Berufshaftpflichtversicherung. Antragsunterlagen und Formblätter stellt die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz online bereit.
„Die Kleine Bauvorlageberechtigung stärkt die Eigenverantwortung unserer Betriebe – und beschleunigt viele Vorhaben im Alltag. Mit unserem Lehrgang machen wir Zimmerer- sowie Maurer- und Betonbauermeister schnell und praxissicher fit für das Verfahren“, macht Hellrich deutlich.
Für die Betriebe eröffnen sich konkrete Vorteile: zusätzliche Leistungs- und Umsatzpotenziale durch eigene Planungs- und Einreichkompetenz, weniger externe Schnittstellen und damit Zeit- und Kostenvorteile im Projektablauf, schnellere Verfahren und höhere Planungssicherheit für Kunden und Unternehmen, eine gestärkte Fachkompetenz mit klarer Positionierung im regionalen Markt sowie Wettbewerbsvorteile durch „alles aus einer Hand“. Auch die Verantwortlichkeiten werden klarer, die Dokumentation im Genehmigungsprozess strukturierter und die Qualität lässt sich von der Entwurfsphase bis zur Ausführung besser steuern.
Typische Anwendungsfälle in der Praxis sind bei Zimmererbetrieben beispielsweise Carports, Gauben und Dachaufbauten, Terrassenüberdachungen oder kleinere Holz-Anbauten. Im Maurer- und Betonbauerhandwerk kommen etwa Umbauten im Ein- und Zweifamilienhaus – zum Beispiel Durchbrüche in tragenden Wänden mit statischem Nachweis – sowie kleinere An- oder Vorbauten und Außentreppen in Betracht. Allgemein in Frage kommen zudem Vordächer, Garagen, kleine Nutzungsänderungen ohne erhebliche öffentlich-rechtliche Belange sowie barrierearme oder energetische Maßnahmen mit entsprechenden Detailanschlüssen; die bauaufsichtliche Einzelfallprüfung bleibt maßgeblich.
Die Handwerkskammer Koblenz hat vor wenigen Tagen mit dem ersten, durch die Architektenkammer Rheinland-Pfalz akkreditierten Lehrgang, begonnen.
Das nächste „Grundlagenseminar Kleine Bauvorlagenberechtigung“ findet vom 30. Januar bis 10. Februar 2026 statt, Lehrgangsort ist Koblenz (August-Horch-Str. 8, 56070 Koblenz). Anmeldemöglichkeiten und Informationen bei der HwK über Moritz Michels, Tel. 0261/ 398-326, moritz.michels@hwk-koblenz.de
oder über folgenden Link
Grundlagenseminar kleine Bauvorlagenberechtigung
Weitere Auskünfte zur Kleinen Bauvorlageberechtigung, zu Zugangsvoraussetzungen und zum Ablauf der Eintragung in die Liste der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten erteilt die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz, recht@hwk-koblenz.de oder 0261/398-200.