Stapel mit Ordnern
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17.12.2025Nachhaltigkeit und Sorgfalt im Handwerk - auch ohne Bürokratie selbstverständlich

Gute Nachrichten aus Brüssel zum Jahresende: Entbürokratisierung bei Lieferkettengesetz und Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Fortschritte bei Entwaldungsverordnung

Erfreuliche Neuigkeiten zum Jahresende für viele Unternehmen in der Region: Das Plenum des Europäischen Parlaments hat das Nachhaltigkeitsomnibus-Paket formal angenommen, auf das sich das Parlament, die Europäische Kommission und der Rat zuvor in einem Trilogverfahren geeinigt hatte. In seiner finalen Fassung sieht das Paket wesentliche Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten vor. Parallel dazu bieten die kontinuierlichen Fortschritte der Konsensfindung zur Entwaldungsverordnung einen positiven Ausblick für das kommende Jahr. Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz begrüßt diese Entwicklungen im Sinne ihrer Mitgliedsbetriebe ausdrücklich.

„Für viele Handwerksbetriebe in unserem Kammerbezirk sind die neuen Regelungen eine echte Chance, nachhaltiges Handeln mit wirtschaftlicher Vernunft zu verbinden, ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand“, hebt HwK-Präsident Kurt Krautscheid hervor. „Gerade kleinere und mittlere Handwerksbetriebe werden dadurch gestärkt und vor unverhältnismäßigen Informationspflichten geschützt.“ Gleichzeitig zeugen die Ergebnisse von der erfolgreichen Interessensvertretung der HwK Koblenz gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden und Mitgliedsbetrieben auf dem politischen Parkett in Brüssel und Berlin.

Für mittelständische Unternehmen, insbesondere aus dem Handwerk, stellt das Nachhaltigkeitsomnibus-Paket einen wichtigen Schritt zur Entlastung von Bürokratie und Berichtspflichten dar. Die neuen Schwellenwerte markieren einen klaren Fokus auf große Unternehmen: Nur Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 450 Millionen Euro sind künftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Zusätzlich schafft der Aufschub der geplanten Berichtspflicht für viele Unternehmen für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 eine Übergangsphase. Auch das Lieferkettengesetz sieht deutlich abgeschwächte Anforderungen vor: Die Pflicht zur Erstellung von Klimaschutzplänen entfällt und eine vereinfachte Risikoanalyse entlastet die Unternehmen. Darüber hinaus verbessert der Wegfall der geplanten unionsweiten zivilrechtlichen Haftung die Rechtssicherheit.

Ergänzend zum Nachhaltigkeitsomnibus-Paket einigten sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament vor einigen Wochen in der ersten und einzigen Trilogsitzung zur europäischen Entwaldungsverordnung in vielen Punkten, die weitere Vorteile für Handwerksbetriebe mit sich bringen. Die Anwendung der Verordnung soll nun erst zum Jahresende 2026 beginnen, die Nachweis- und Referenznummernpflicht auf den Erstinverkehrbringer beschränkt und die Registrierungspflicht für kleine Unternehmen aus Niedrigrisikogebieten einmalig sein. Druckerzeugnisse sollen ausgeschlossen und eine Austauschplattform für Stakeholder, Betreiber und Händler eingerichtet werden. Die Kommission ist aufgefordert, bis Ende April 2026 einen Vorschlag zur überarbeiteten Entwaldungsverordnung vorzulegen. Die HwK Koblenz sieht die erzielten Konsenspunkte als wichtigen Impuls für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Innovation in der europäischen Wirtschaft. „Die Verschiebung des Anwendungsbeginns der Entwaldungsverordnung sowie die Begrenzung der Nachweispflichten auf den Erstinverkehrbringer sind wichtige Signale für praxisgerechte Vorschriften, die den Schutz der weltweiten Wälder mit den realen Gegebenheiten in Unternehmen in Einklang bringen“, betont die Kammerspitze.

Informationen gibt bei der Handwerksammer Koblenz Christiane Zügner, Telefon 0261 398-241, christiane.zuegner@hwk-koblenz.de

 

Jörg Diester

Leitung Pressestelle

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