Zeitung und Laptop
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Wichtige Informationen aus dem Handwerk+++ Kurzmeldungen +++

An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über wichtige Neuigkeiten aus dem Handwerk!

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Freitagsfrühstück: "Wissen kennt kein Rentenalter"

Im Mittelpunkt des nächsten, virtuellen Freitagsfrühstücks steht das Thema „Wissen kennt kein Rentenalter – Babyboomer langfristig gewinnen und halten“. Der Austausch findet in Form eines Webseminars am 5. Dezember 2025, von 9 bis 10 Uhr statt. Im gemeinsamen Veranstaltungsformat „Freitagsfrühstück” mit der IHK, der Fachkräfte-Allianz, der Handwerkskammer Koblenz und dem Koblenzer Bündnis für Familie werden regelmäßig Themen vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beleuchtet. Wie kann das Wissen älterer Mitarbeiter im

Unternehmen gehalten und sinnvoll genutzt werden? Welche Strategien und rechtliche Möglichkeiten gibt es, um Babyboomer langfristig zu binden und ihren Erfahrungsschatz zu sichern? Antworten darauf bietet das virtuelle Freitagsfrühstück – kurz und knapp zur Frühstückszeit mit Impulsen, Praxisbeispielen und Raum für Austausch rund um den erfolgreichen Umgang mit einer älter werdenden Belegschaft.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Veranstalter freuen sich auf den Austausch mit den Teilnehmern am 5. Dezember.

Der Anmeldelink lautet:

www.veranstaltung.koblenz.ihk.de




Steuerberater-Sprechtag in Koblenz

Der Schritt in die Selbstständigkeit setzt vielfältige Überlegungen und Entscheidungen voraus und verpflichtet potenzielle Existenzgründer bereits im Vorfeld zu unternehmerischem Handeln. Die Handwerkskammer Koblenz (HwK) unterstützt angehende Unternehmer im Handwerk in ihrem Kammerbezirk mit einem umfassenden Beratungsangebot, darunter auch zum Thema Steuern. Unter dem gemeinsamen Dach der „Starterzentren Rheinland-Pfalz“ lädt die HwK Koblenz in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und qualifizierten Steuerberatern zu kostenlosen Erstberatungen zu diesem speziellen Themenfeld in die Rizzastraße 24-26, 56068 Koblenz, ein. Der letzte Termin im Jahr 2025 findet am 18. Dezember statt. Die Anmeldung ist noch möglich.

Das digitale Anmeldeformular findet sich hier!




Wiederaufbau Ahrtal: Antragsstellung noch bis Juni 2026 möglich

Das Sondervermögen zur „Aufbauhilfe 2021“ von Bund und Ländern steht weiter zur Verfügung, um den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe im Ahrtal abzusichern. Anträge können bis 30. Juni 2026 gestellt werden. Über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) können Hilfen für Schäden an Hausrat und privaten Gebäuden, für Schäden an Betriebsstätten sowie Einkommensbußen von Unternehmen, Selbstständigen und freien Berufen beantragt werden. Anträge für Hausrat und private Gebäude sowie für Schäden an der Betriebsstätte können vollständig digital über das zentrale Antragsportal ISB gestellt werden: https://ssp-client.isbrlp-online.de/login. Hinweise und eine Übersicht zu allen Programmen sowie zum Vorgehen bei der Antragstellung sind auf der ISB-Website verfügbar. Darüber hinaus bietet die ISB für Privathaushalte eine Hotline (Tel. 06131 6172-1444) sowie einen E-Mail-Support (aufbauhilfe@isb.rlp.de) für Antragsteller an. Ergänzt wird das Angebot durch Beratungsangebote von ISB-Mitarbeitern vor Ort im Ahrtal, die zeitnah vor Monatsbeginn über isb.rlp.de/unwetterhilfen angekündigt werden. Dort können sich Betroffene persönlich begleiten lassen – von der Antragstellung über die Bewilligung bis zum abschließenden Verwendungsnachweis.

Eine Übersicht aller relevanten Ansprechpartner für die jeweilige Antragsstrecke ist abrufbar unter: wiederaufbau.rlp.de