ausgestreckte Hand zeigt mit einem Stift auf den Bildschirm eines aufgeklappten Laptops, zweite Person steht daneben
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Antrag auf Zulassung verstehen und ausfüllenIhr Leitfaden zum Ausfüllen des Zulassungsantrags

Mit der Anmeldebestätigung für den Meistervorbereitungskurs erhalten Sie die Aufforderung, den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung zu stellen – ein unkomplizierter Schritt, der schnell erledigt ist!

Das Wichtigste vorab: Der Antrag auf Zulassung wird immer für die Teile I-IV gestellt. Das bedeutet, falls Sie Teile der Meisterprüfung bei einer anderen Kammer absolvieren, wird Ihre Zulassung von uns übermittelt oder alternativ von der anderen Kammer übertragen.

Sie sind bereits für die Meisterprüfung durch eine andere Kammer zugelassen?

Dann bitten wir um die Übermittlung der Zulassungsdaten, sowie etwaige Prüfungsdaten, durch diese Kammer an folgende Mailadresse: zulassung@hwk-koblenz.de

Sie sind noch nicht zugelassen und möchten den Antrag über uns stellen?

Dann nutzen Sie bitte diesen Link  Zulassung beantragen

 

Leitfaden - Zulassung zur Meisterprüfung

Die Zulassung zur Meisterprüfung ist der Schlüssel auf dem Weg zum Meister. Bitte schauen Sie sich daher den Antrag und auch die Informationen zur Meisterprüfung genau an.

Falls Sie sich den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung angeschaut haben und unsicher sind, wie Sie ihn ausfüllen sollen, keine Sorge! Hier ist ein kurzer Leitfaden:

1. Bezeichnung des Handwerks

Hier tragen Sie die Bezeichnung des Handwerks ein, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten.

2. Persönliche Angaben – Ihre Visitenkarte

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktinformationen ein.

3. Meisterprüfung – Ihre Wahl

Kreuzen Sie die Teile der Meisterprüfung an, die Sie bei der HwK Koblenz ablegen möchten. Das ist nur zur Information und nicht bindend und gilt noch nicht als Anmeldung zur Meisterprüfung.

4. Zulassungsvoraussetzungen – Ihre Grundlage

  • Im Normalfall werden Sie aufgrund einer passenden Gesellenprüfung zugelassen. Sollten Sie eine andere Gesellen- oder Abschlussprüfung absolviert haben, geben Sie diese dennoch hier an. Bitte tragen Sie das Datum und die Berufsbezeichnung Ihrer Gesellen- oder Abschlussprüfung ein.
  • Falls Sie bereits eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk abgelegt haben, geben Sie die Informationen zu dieser Meisterprüfung an. Der Punkt der Gesellenprüfung entfällt dann.
  • Sollten Sie keine Gesellen- oder Abschlussprüfung absolviert haben ist Punkt 3 der relevante Punkt zur Prüfung der Zulassung.
     
    Am Ende muss einer der drei Punkte angekreuzt werden. Die dazugehörigen Nachweise können Sie der letzten Seite entnehmen.

5. Befreiung von Prüfungsteilen – Ihre Vorarbeit

Es besteht die Möglichkeit, von einzelnen Teilen der Meisterprüfung befreit zu werden, wenn Sie bereits vergleichbare Fortbildungsprüfungen erfolgreich abgelegt haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie:

  • Eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bestanden haben.
  • Eine entsprechende Prüfung an einer Hochschule oder Fachschule abgelegt haben.
  • Andere staatlich anerkannte Prüfungen mit vergleichbaren Anforderungen erfolgreich abgeschlossen haben.

Der Meisterprüfungsausschuss prüft die Befreiung dann im Rahmen Ihrer Zulassung. Bitte kreuzen Sie die Prüfung an, von der Sie aufgrund Ihrer Vorbildung befreit werden möchten und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine komplette Befreiung von Teil I und Teil II nicht möglich ist. Diese Teile müssen immer abgelegt werden, da sie die Kernkompetenzen Ihres Handwerks abdecken.

6. Freigabe – Ihre Aufteilung

Falls Sie nicht alle Teile der Meisterprüfung (Teil I-IV) bei der Handwerkskammer Koblenz ablegen möchten, geben Sie an, welche Teile Sie bei einer anderen Kammer ablegen. Im Regelfall werden Sie von der Kammer zugelassen, bei der Sie Teil I/II absolvieren und dann entsprechend an andere Kammern überstellt. Daraus ergeben sich folgende Varianten:

  • Wenn Sie bereits durch eine andere Kammer zugelassen sind – Bitten Sie die Kammer, bei der Sie bereits zugelassen sind um die Übermittlung der Zulassungsdaten an zulassung@hwk-koblenz.de.
  • Wenn Sie durch uns zugelassen werden und im späteren Verlauf bei einer anderen Kammer weitere Prüfungen absolvieren – geben Sie bitte die Kontaktdaten der Sachbearbeitung bei der anderen Kammer an.

7. Nachteilsausgleich – Ihr Anspruch 

Falls Sie besondere Hilfen aufgrund einer Behinderung benötigen, kreuzen Sie „ja“ an und fügen Sie ein aktuelles ärztliches Attest bei.

8. Anlagen zum Antrag – Ihre Belege

Fügen Sie die notwendigen Dokumente bei, wie z.B. Gesellenprüfungszeugnis, Personalausweis, Meisterprüfungszeugnis, Arbeitsbescheinigungen, Lebenslauf, Zeugnisse über Fortbildungsprüfungen und ärztliches Attest.

9. Erklärung – Ihr Brief und Siegel

Unterschreiben Sie den Antrag und bestätigen Sie, dass die gemachten Angaben richtig und vollständig sind.