Nahaufnahme verschiedener Länderflaggen
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Der Einstieg ins Auslandsgeschäft beginnt schon im Inland!Außenwirtschaft

Der Einstieg ins Auslandsgeschäft beginnt schon im Inland!

Internationale Geschäftsbeziehungen sind auch für kleine und mittlere Handwerksbetriebe ein wichtiger Teil einer erfolgreichen Betriebsführung. Egal ob Sie neu im Auslandsgeschäft oder schon erfahren sind, wir begleiten Sie – ganz individuell und kostenfrei – bei der Planung und informieren Sie über einzuhaltende Formalitäten und länderspezifische Besonderheiten zum Beispiel bei:

  • Einsatz ausländischer Subunternehmer
  • Dienstleistungserbringung im Ausland
  • Messeauftritt im Ausland
  • Internationale Markterkundungsreisen

Profitieren Sie auch von unseren WebSeminaren zu aktuellen Themen und unserem regelmäßigen Außenwirtschafts-Newsletter.  Sie benötigen aktuelle Länderleitfäden oder Merkblätter? Diese erhalten Sie - selbstverständlich kostenfrei - bei uns. Sprechen Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail an.

 

Beratung und Wirtschaftsförderung
Telefon 0261/398-251
export@hwk-koblenz.de

Aktuelle Mitteilungen

Ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung (e-Invoicing) in Belgien für nahezu alle Transaktionen im B2B-Bereich (also Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Unternehmen) verpflichtend. Die Rechnungen müssen über das Peppol-Netzwerk versendet werden und dem Peppol-BIS-Format entsprechen. Dieses Format basiert – wie in Deutschland auch – auf der europäischen Norm EN 16931. Sowohl der Versand als auch der Empfang von E-Rechnungen werden obligatorisch. Ein Versand per PDF oder E-Mail genügt nicht mehr. Dies betrifft auch deutsche Handwerker, die gelegentlich in Belgien tätig sind und über eine belgische Umsatzsteuerregistrierung verfügen.

Das Zuschussprogramm „Handwerkerbonus“ wurde angepasst und greift nun nicht mehr ausschließlich für Leistungen österreichischer Betriebe, sondern auch für Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten und dem EWR. Diese Anpassung geschieht infolge einer Beschwerde der Handwerkskammer für München und Oberbayern bei der Europäischen Kommission. Österreich hatte die Förderung Mitte 2024 eingeführt, um die Nachfrage nach Handwerksleistungen anzukurbeln. Kunden erhalten dabei einen Zuschuss von 20 Prozent der Arbeitskosten für Arbeiten im privaten Wohnumfeld; die Förderung ist in diesem Jahr auf 1.500 Euro begrenzt.

Der in Luxemburg geltende allgemeinverbindliche Tarifvertrag für den Hoch- und Tiefbau schreibt einen obligatorischen Kollektivurlaub (Bauferien) vor, der auch von deutschen Handwerksbetrieben eingehalten werden muss. Die Bauferien sind in diesem Winter vom 20. Dezember 2025 bis einschließlich 7. Januar 2026. In diesem Zeitraum dürfen Unternehmen, die dem Hoch und Tiefbau zugeordnet werden, wie Bauunternehmen (z.B. Errichten von Fertighäusern), Straßenbauer, Estrichleger etc. nicht arbeiten. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur in begründeten Fällen beantragt werden. Anträge hierfür müssen mindestens zwei Monate vor Beginn des offiziellen Kollektivurlaubes – bis spätestens 20. Oktober 2025 – schriftlich an die Gewerbeaufsicht Luxemburg (ITM) gerichtet werden.



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