Rechtsgrundlagen
HwK Koblenz

Hier finden Sie die aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Handwerkskammer Koblenz.Amtliche Bekanntmachungen

2024

 
 
 
 
 

Änderung der Sachverständigenordnung

Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Koblenz wurde in der Sitzung der Vollversammlung am 21.11.2023 geändert. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau genehmigte die Änderung mit Aktenzeichen 4001-0070#2023/0007-0801 8205 0017 am 17.01.2024. Veröffentlicht wurde diese am 01.02.2024.

2022

 
 
 
 
 
 

Neufassung der Sachverständigenordnung

Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Koblenz wurde in der Sitzung der Vollversammlung am 23.11.2021 in einer neuen Fassung beschlossen. Das Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau genehmigte die Neufassung mit Aktenzeichen 4001-0070#2021/0005-0801 8205 0037 am 22.02.2022. Veröffentlicht wurde diese am 01.04.2022.

 
 
 
 

2021

 

Bekanntmachung vom 19.10.2021

über die Neufassung der Sachverständigenordnung und deren Verhältnismäßigkeit.

Der Vollversammlung werden in der Sitzung vom 23.11.2021 die geplante Neufassung der Sachverständigenordnung sowie die nunmehr erforderliche Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Beschlussfassung vorgelegt, § 106 Abs. 1 Nr. 12 der Handwerksordnung (HwO).

Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Koblenz und deren beabsichtigten Änderungen müssen nach den am 30. Juli 2020 in Kraft getretenen Regelungen des § 106 Abs. 3 - Abs. 5 HwO im Einklang mit den Vorgaben des auf sie anzuwendenden Europäischen Rechts stehen.

Insbesondere sind bei neuen oder zu ändernden Vorschriften, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsrichtlinie vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.

Es besteht die Möglichkeit zu der geplanten Neufassung der Sachverständigenordnung und deren Verhältnismäßigkeit bis zum 02.11.2021 Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen können per Post an folgende Adresse

Handwerkskammer Koblenz
-Abteilung Recht-
Rizzastraße 24-26
56068 Koblenz

oder auch per E-Mail an recht@hwk-koblenz.de eingereicht werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

2020

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Amtliche Bekanntmachungen der Handwerkskammer auf dieser Homepage stehen einer nach wie vor möglichen Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Handwerkskammer Koblenz „Deutsches Handwerksblatt“ gleich. (§ 45 der Satzung der Handwerkskammer Koblenz)