
Informationen und Hinweise für Sie und Ihr UnternehmenAktuelle Informationen zum Ukraine-Krieg
Der Krieg in der Ukraine bewegt die Menschen in Deutschland. Die Gemeinschaft reagiert mit Sanktionen gegen Russland und Belarus. Millionen Menschen sind auf der Flucht und kommen auch in Deutschland an. Für uns Anlass, um für Sie und Ihr Unternehmen wichtige Informationen zusammenzustellen.
Nachfolgend finden Sie folgende Rubriken:
- Aktuelle Kurznachrichten
- Arbeitsrechtliche Aspekte für Unternehmen
- Auswirkungen des Krieges auf den Im- und Export
- Fachkräfte aus der Ukraine
- Handwerk hilft Ukraine
Aktuelle Kurznachrichten
Russland ist ein wichtiger Lieferant für Diesel: Fast 15 Prozent des hierzulande vertankten Diesels stammen aus russischen Raffinerien. Damit hat der Krieg starke Auswirkungen auf den Dieselpreis. Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Ukraine-Krieg: Deutschlands Abhängigkeit vom russischen Diesel - Institut der deutschen Wirtschaft (iwkoeln.de)
Auswirkungen auf den Im- und Export
Die wirtschaftlichen Folgen der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine und die verschiedenen Sanktionen treffen weltweit den Im- und Export vieler Unternehmen. Davon betroffen sind auch viele deutsche Handwerksbetriebe. Daher müssen sich die Betriebe umfassend informieren und prüfen, ob und wie sie handeln müssen
Die russische Anerkennung der Unabhängigkeit der ostukrainischen Gebiete und das militärische Vorgehen Russlands stellt nach den Informationen des Auswärtigen Amtes einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Die EU-Außenministerinnen und Außenminister haben weitreichende Sanktionen neben diplomatischen Bemühungen abgestimmt. Die Maßnahmen richten sich gegen Russland und Belarus und führen zu Einschränkungen im Warengüter-, Zahlungs- und Personenverkehr.
Abstimmung in der Russlandkrise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Über die aktuelle Situation in der Ukraine finden Sie Informationen auf der Sonderseite des Auswärtigen Amtes.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert zum Russland-Embargo. Bei beabsichtigten Ausfuhrvorhaben und Fragen zur Einstufung von Gütern ist die tagesaktuelle Information auf der Internetseite des BAFA zu empfehlen.
Für telefonische Anfragen hat das BAFA eine Hotline unter 06196 / 908-1237 eingerichtet.
Bezüglich Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine hat das BAFA ein Infoblatt erstellt.
Die Wirtschaft ist weltweit durch den Russland-Ukraine-Konflikt betroffen, da es nicht nur Sanktionen gegen Russland und Belarus gibt, sondern auch Gegensanktionen.
Antworten auf Fragen zu Russland-Sanktionen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter BMWK - Fragen und Antworten zu Russland-Sanktionen
Der Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (OA) veröffentlicht regelmäßige Updates über Sanktionen. Sie finden sie hier.
Ebenso informiert Germany Trade & Invest (GTAI), die Gesellschaft der Bundesrepublik für Außenwirtschaft und Standortmarketing, über Sanktionen unter hier
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Deutsch-Russischen Außenhandelskammer
sowie der Deutsch-Ukrainischen Außenhandelskammer
Die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) betreibt ein Telekommunikationsnetz, das weltweit von Banken genutzt wird. Deutschland hat gemeinsam mit der EU die Möglichkeiten finanzieller Transaktionen mit und in Russland durch den SWIFT-Teilausschluss russischer Banken stark eingeschränkt.
Solidarität mit der Ukraine | Bundesregierung
Umfassende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der deutsch-russischen Außenhandelskammer unter
Aktuelle laufende Geschäftsbeziehungen mit Partnern in dem Krisengebiet und insbesondere der Abschluss neuer Verträge sind kritisch zu prüfen. Die Wirtschaftssanktionen können gravierende Folgen haben. So drohen beispielsweise Strafen bei Verstößen gegen die Sanktionen. Eine umfassende Information ist dringend zu empfehlen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert unter sanktionen-der-eu-gegen-russland.pdf (bmwi.de)
und das das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter BAFA - Russland
Auch Länder außerhalb der EU haben Sanktionen gegen Russland verhängt und Gegensanktionen können Einfluss auf die Geschäftsbeziehungen haben.
Eine Auswirkung kann außerdem durch die Störung von Lieferketten und beim Einsatz ausländischer Subunternehmer eintreten.
Zu prüfen ist insbesondere,
- ob güterbezogene Sanktionen eine Ausfuhr unmöglich machen (Betroffen sind nicht nur militärisch genutzte Produkte, sondern beispielsweise auch Güter, die der Modernisierung der russischen Informations- und Ölindustrie dienen)
- ob personenbezogene Sanktionen vorliegen und der Empfänger in Russland oder Belarus einem Embargo unterliegt
- ob eine Einschränkung des Zahlungsverkehrs aus dem Krisengebiet oder in das Krisengebiet durch den SWIFT-Teilausschluss besteht
Durch den russisch-ukrainischen Konflikt können Probleme und Leistungsstörungen innerhalb von vertraglichen Beziehungen eintreten (Unmöglichkeit der Leistung und/oder Gegenleistung, Verzögerungen der Leistung, Lieferkettenprobleme, usw.).
Maßgebend sind die konkret abgeschlossenen vertraglichen Regelungen. Probleme entstehen, wenn ein Vertrag eine Verpflichtung zu einer Lieferung eines auf der Sanktionsliste stehenden Gutes vorsieht. In diesem Fall sollten Sie sich mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Verbindung setzen und anwaltlichen Rat einholen.
Für telefonische Anfragen hat das BAFA eine Hotline unter 06196 / 908-1237 eingerichtet.
Es dürfte sich bei der militärischen Auseinandersetzung in der Ukraine um einen Akt höherer Gewalt im Sinne des internationalen Vertragsrechts handeln. Bei Verträgen ist zu prüfen, ob eine Force-majeur-Klausel, das heißt, eine Klausel für den Fall höherer Gewalt, enthalten und was darin geregelt ist.
Das deutsche Recht sieht in § 313 Abs. 1 BGB eine Regelung vor, wonach eine Anpassung des Vertrags verlangt werden kann, wenn sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend geändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder anders geschlossen hätten, wenn sie dies gewusst hätten. Wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich oder unzumutbar ist, kommt ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht. Ob tatsächlich eine relevante Störung und ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Für aktuell abzuschließende Verträge sollte sorgfältig abgewogen werden, ob der Vertragsschluss wirklich sinnvoll ist. In jedem Fall empfiehlt sich eine Klausel, dass das rechtsverbindliche Zustandekommen des Vertrages unter die aufschiebende Bedingung gestellt wird, dass das BAFA die erforderliche Genehmigung für den Verkauf, die Lieferung, Weitergabe und Ausfuhr der vertragsgegenständlichen Leistungen erteilt.
Fachkräftegewinnung durch Geflüchtete
Die Grundlage für schnelle Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete sind bereits in Kraft getreten (Massenzustrom-Richtlinie). Tipps und Informationen zu Rekrutierung und Integration finden Sie nachfolgend:
- In vielen Fällen ist die Qualifikation der Geflüchteten sehr gut – da die Abschlüsse jedoch anders bezeichnet sind, empfehlen wir, bei einer Stellenanzeige auf die Kenntnisse und Fertigkeiten und nicht auf den Abschluss abzustellen. Für eine entsprechende Einschätzung der Bewertung von Abschlüssen helfen wir gerne weiter. Bitte wenden Sie sich an: Berufsanerkennung - Handwerkskammer Koblenz (hwk-koblenz.de)
- Damit Ihre Anzeige auch von ausländischen Arbeitskräften gefunden werden kann, veröffentlichen Sie Ihre Stellenanzeigen auf Englisch oder im besten Fall Ukrainisch
- Bieten Sie - wenn möglich - flexible Arbeitsmodelle an, so dass Mütter sich um ihre Kinder kümmern können.
- Bieten Sie Unterstützung für den Weg zur Arbeit an.
Es gibt mittlerweile bereits einige Stellenbörsen, die sich auf Geflüchtete spezialisiert haben. Folgende Stellenbörsen seien hierbei beispielshaft genannt. Die Aufstellung ist nicht abschließend und stellt auch keine Empfehlung dar.
Viele Geflüchtete verfügen bereits jetzt über gute Englischkenntnisse und eventuell auch bereits über Deutschkenntnisse. Dennoch sind gute Sprachkenntnisse ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Eingliederung in Betriebe. Deswegen unser Rat: Unterstützen Sie Ihre potenziellen neuen Mitarbeiter, diese Kenntnisse zu erwerben. Regionale Sprachschulen finden Sie meistens auf den Internetseiten Ihrer Kommune.
Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge bietet ausführliche Informationen zu Integrationskursen und regionalen Angeboten.
Handwerk hilft Ukraine
Die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft BDA, BDI, DIHK und ZDH haben zur Koordinierung von Ukraine-Hilfen die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen: Unter www.WirtschaftHilft.info erhalten Unternehmen und Verbände umfangreiche Informationen zu bedarfsgerechtem Spenden, zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter und zu den Auswirkungen auf Betriebe und Beschäftigte. Wenn Sie Hilfsaktionen planen oder sich in anderer Form engagieren, teilen Sie dieses Engagement über die sozialen Medien unter den Hashtags #WirtschaftHilft und #UnternehmenVerantwortung, um mehr Reichweite für die Unterstützung Ihrer Aktionen zu gewinnen und um andere zum Mithelfen zu motivieren.
- Ihre Geldspende hilft über die von 11 Wohlfahrtsverbänden gemeinsam getragenen Aktion Deutschland hilft. Bei Spenden an andere Organisationen achten Sie bitte auf das Qualitätssiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI).
- Sachspenden sind sinnvoll zur Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine, die bereits hier angekommen sind. Ob betriebliche Sachspenden steuerlich anerkannt werden können, muss noch durch das Bundesfinanzministerium geprüft werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Für eine begrenzte Zeit haben ukrainische Flüchtlinge Zugang zu Sozialleistungen und eine medizinische Grundversorgung. Nach Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verweist § 24 AufenthG hierzu auf die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Zuvor ist jedoch eine Registrierung nötig, z.B. in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden.
Nach erfolgter Registrierung wird eine Bescheinigung (Ankunftsnachweis oder Anlaufbescheinigung) ausgestellt, die bei der zuständigen Leistungsbehörde vorgelegt werden kann.
Teilweise bieten Kommunen den Service an, dass unmittelbar vorher, vor Ort, eine Registrierung erfolgt. Fragen Sie hierzu bitte vorher bei Ihrer zuständigen Kommune nach.
Weitere Links mit Informationen:
- Das „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ des DIHK veröffentlicht aktuelle Informationen und Leitfäden zu dem Thema.
- Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. stellt eine Übersicht zu Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen (PDF) zur Verfügung.
- Pro Asyl hat Infos zu Einreise und Verbleib in Deutschland für UkrainerInnen veröffentlicht.