aufgeklappter Laptop und Kaffeebecher
HwK Koblenz

Der Widerrufsbutton wird Pflicht - Was Handwerker jetzt wissen müssen

WebSeminar

Was Handwerker jetzt wissen müssen

Wer einen B2C-Online-Shop betreibt oder für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit bietet, einen Service oder einen Termin online zu buchen, muss ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich einen Widerrufsbutton auf der Internetseite bereitstellen, sofern für Kunden ein Widerrufsrecht besteht. Dies kann bspw. auch die Online-Buchung von Friseurterminen betreffen.

Mit Hilfe dieses Buttons sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag einfacher widerrufen können. Gemeint sind mit diesen Verträgen auch simple Online-Einkäufe und Buchungen von jeglichen Leistungen.

In unserer kostenfreien Online-Veranstaltung am 19. Mai von 10-11 Uhr erfahren Sie u.a., welche rechtlichen Aspekte beim Implementieren der elektronischen Widerrufsfunktion zu beachten sind.

Inhalte:

  • Die neuen gesetzlichen Pflichten
  • Das Widerrufsrecht und seine Ausnahmen
  • Unterschiedliche Anwendungsfälle: Produkte kaufen, Dienstleistungen buchen oder Termine vereinbaren
  • Was ist bei der Gestaltung des Widerrufsbuttons zu beachten?
  • Welche Informationspflichten bestehen?
  • Was droht bei Verstößen?

Die Veranstaltung wird gemeinsam von den Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT/Digi-BIT) der Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Fachverbänden organisiert und durchgeführt.

Die Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT/Digi-BIT) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. Die Angebote für Handwerksbetriebe sind daher kostenfrei.

Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt bei der HwK Koblenz: Dr. Nora Kern, Telefon 0261 398-595, nora.kern@hwk-koblenz.de

Wann: 19.05.2026 um 10:00 Uhr

Wo: Online

Veranstalter: Kooperation