07.11.2025Unternehmen erhalten Stromsteuerentlastung
Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz informiert Handwerksbetriebe über Steuerentlastungen für Nutzenergie, deren Höhe 20 €/MWh beträgt, wenn der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr 250 Euro übersteigt. Die Unternehmen können noch bis zum 31. Dezember beim Hauptzollamt für die gezahlte Stromsteuer des Jahres 2024 einen Antrag auf Entlastung stellen. Besonders für energieintensive Unternehmen aus dem Baugewerbe oder dem verarbeitenden Gewerbe, so Feinwerkmechaniker und Metallbauer, Glaser, Installateure und Heizungsbauer, Elektroinstallateure, Tischler, Bäcker, Konditoren und Fleischer, kann das eine finanzielle Entlastung bedeuten.
Das Hauptzollamt kann die nachweislich versteuerte Nutzenergie des Unternehmens also steuerlich entlasten, wenn das Unternehmen im letzten Jahr mehr als 12.500 Kilowattstunden (kWh) Strom verbraucht hat. Der passende Antrag findet sich auf der Homepage des Zoll (www.zoll.de, Vordruck 1453). Das Unternehmen muss mit einem weiteren Vordruck (1402 (2025) "Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten") zusätzlich eine Beschreibung seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten im Jahr 2024 vorlegen.
Um diese Steuerentlastung zu erhalten ist ausdrücklich keine Verpflichtung zum Aufbau eines Energiemanagementsystems verbunden, die Hürden sind also recht niedrig. „Wir helfen unseren Handwerksbetrieben, wenn es hierzu Fragen gibt“, unterstreicht die HwK Koblenz.
Informationen zur Stromsteuerentlastung gibt es bei der Beratungsstelle für Innovation und Technologie der Handwerkskammer Koblenz (gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages): Telefon 0261/ 398-250, technologie@hwk-koblenz.de oder im Internet unter www.hwk-koblenz.de.
Der Zoll informiert direkt zu allen Fakten unter: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Strom/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastungen/Steuerentlastung-nach-Par-9b-StromStG/steuerentlastung-nach-par-9b-stromstg.html