Aktuell hat die Handwerkskammer Koblenz mehr als 100 Sachverständige in ganz unterschiedlichen Gewerken. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden immer für eine Periode von fünf Jahren bestellt.
19.01.2026Sachverständigentag: Geprüfte Fachleute –zur Neutralität verpflichtet
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige stehen für besondere fachliche Kompetenz, Neutralität und Vertrauen. Mit ihren fundierten, unparteiischen Gutachten leisten sie einen entscheidenden Beitrag zu sachgerechten Entscheidungen in rechtlich anspruchsvollen Fällen. Wer sich für diese verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit interessiert, hat am Donnerstag, 26. März 2026, im Zentrum für Ernährung und Gesundheit in Koblenz ab 15 Uhr die Gelegenheit, einen umfassenden Einblick in das Sachverständigenwesen zu gewinnen.
Im Rahmen der Veranstaltung werden mehr als 100 Sachverständige erneut öffentlich bestellt und vereidigt – ein feierlicher Höhepunkt, der die Bedeutung und das Ansehen dieses Berufsstandes unterstreicht. Neben spannenden Fachvorträgen bietet die Veranstaltung die Möglichkeit, direkt mit erfahrenen Sachverständigen ins Gespräch zu kommen, sich zu vernetzen und aus erster Hand mehr über die Voraussetzungen und Chancen dieses besonderen Tätigkeitsfeldes zu erfahren. In der Sachverständigenvorschrift, die von der HwK-Vollversammlung beschlossen wird, ist festgelegt, welche Bestellungsvoraussetzungen ein Bewerber für das Sachverständigenamt erfüllen muss. Die Teilnahme am Sachverständigentag ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Interessierte sind willkommen, diesen besonderen Anlass zu nutzen, um wertvolle Kontakte zu knüpfen und einen authentischen Einblick in die Praxis des Sachverständigenwesens zu erhalten.
Anmeldungen sind möglich bis 15. Februar 2026 per E-Mail an sv@hwk-koblenz.de
Hintergrund:
Wenn es über die Qualität handwerklicher Leistungen oder die Preisgestaltung zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Handwerkern und Behörden, Versicherungen oder Verbrauchern kommt, ist eine zur Neutralität verpflichtete Institution gefragt. Zur Beantwortung von Fragen zur Ausführung handwerklicher Arbeiten bis zu gerichtlichen Gutachten im Rechtsstreit bestellt die HwK daher Sachverständige in den Gewerken der Handwerksordnung. Die öffentliche Bestellung gewährleistet dem Auftraggeber, dass es sich bei den Sachverständigen um Fachleute mit überprüftem Wissen und Können auf ihrem Gebiet handelt. Die Verpflichtung zur Gutachtenerstattung für Gerichte, Behörden und private Auftraggeber sowie zu absoluter Objektivität und Neutralität wird durch die Vereidigung bekräftigt.
Weitere Infos: Sachverständigenwesen