Rechtsgrundlagen
HwK Koblenz

Die Arbeit der Handwerkskammer Koblenz beruht auf verschiedenen Rechtsgrundlagen. Diese finden Sie im Folgenden in ihrer aktuellen Fassung.Rechtsgrundlagen

Handwerksordnung

Rechtliche Basis für die Arbeit der Handwerkskammer

Alle Betriebe, die zur selbständigen Ausübung eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes berechtigt sind, werden in der Handwerksrolle oder dem Verzeichnis der zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Gewerbe geführt. Durch die Eintragung wird der Betrieb mit seinen Mitarbeitern Mitglied der Handwerkskammer.

Satzung der Handwerkskammer

Mit ihrer Satzung regelt die Handwerkskammer ihre Struktur und ihre Abläufe. Sie enthält Details zu Namen, Sitz und Bezirk der Kammer, Regelungen zu Wahlen, zu Gremien und vieles mehr.

Über Änderungen der Satzung entscheidet die Vollversammlung; die Beschlüsse bedürfen der Genehmigung durch die oberste Landesbehörde. Die Aufsicht über die Handwerkskammer Koblenz übt das für Wirtschaft zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz aus.

Wahl der Vollversammlung

Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung richtet sich nach Anlage C der Handwerksordnung.

Da bei der letzten Wahl 2019 nur jeweils ein Wahlvorschlag der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite eingegangen ist und zugelassen wurde, gelten die in den Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerber als gewählt. Der Vorstand der Handwerkskammer hat die Gültigkeit der Wahl geprüft und festgestellt.

Selbstverpflichtung Compliance

Mit der Selbstverpflichtung des Ehrenamtes "Compliance – Handeln im Einklang mit Werten & Normen" hat die Vollversammlung der Handwerkskammer einen Orientierungsrahmen für die Arbeit und Engagement im Ehrenamt geschaffen.

Haushalt und Jahresrechnung

Die Vollversammlung verabschiedet jährlich den Haushaltsplan für das kommende Jahr und nimmt die Jahresrechnung ab.

Beitrag

Hier finden Sie die Beitragsordnung, die aktuelle Festsetzung der Handwerkskammerbeiträge sowie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zum Handwerkskammerbeitrag.

Gebühren

Für Dienstleistungen der Handwerkskammer abseits von ihrem kostenlosen Service für Mitgliedsbetriebe werden Gebühren erhoben. Die Gebührenerhebung richtet sich nach dem Landesgebührengesetz, der Gebührenordnung, die Höhe der Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis. Hier erfahren Sie Genaues zu unseren kostenpflichtigen Leistungen.

Elektronische Einlegung eines Widerspruchs

Gegen Verwaltungsakte der Handwerkskammer Koblenz ist der elektronische Rechtsverkehr ebenfalls eröffnet.



Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten. Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Anbieter und der Dienst für die Signaturkarte müssen die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, kurz EIDAS-Verordnung, erfüllen. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur unter beigefügtem Link. Zur Einlegung des Widerspruchs verwenden Sie bitte die folgende E-Mail Adresse: widerspruch@hwk-koblenz.de

Upload im Online-Formular

Sie können uns Ihren Widerspruch auch in unserem Online-Formular hochladen. Dazu muss das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein (siehe oben).

Widerspruchsverfahren Upload-Formular

Recht

Sachverständige

Die Handwerkskammer bestellt Sachverständige, die Gutachten für handwerkliche Leistungen erbringen.

 Sachverständigendatenbank - Finden Sie Sachverständige zu den Gewerken

 

Vermittlungsstelle

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Inhabern eines Betriebs eines Handwerks und ihren Auftraggebern errichtet die Handwerkskammer eine Vermittlungsstelle, die von Betrieben und Verbrauchern kostenlos in Anspruch genommen werden kann.

Vermittlungsstelle Hier finden Sie die Informationsseite der Vermittlungsstelle



Amtliche Bekanntmachungen



Hier finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen der Handwerkskammer Koblenz:

 Amtliche Bekanntmachungen