Wer ordnet die Quarantäne an? Muss man dem folgen?

Ob man im Krankenhaus isoliert wird oder zu Hause bleiben muss: Das Gesundheitsamt entscheidet, über wen Quarantäne verhängt wird. „Die Betroffenen müssen dann Folge leisten und dürfen die Quarantäne nicht verlassen“, warnt Rechtsanwalt Dr. Rudolf Ratzel von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Andernfalls könne die Anordnung des Gesundheitsamtes gerichtlich vollstreckt werden. Betroffene können dann von der Polizei abgeholt werden. Besteht die Gefahr, dass eine Person die Quarantänestation auf eigene Faust verlässt, darf das Krankenhaus sie dort einschließen. Auch hierfür bedarf es jedoch einer richterlichen Anordnung.

Quelle: Deutsches Handwerksblatt