Neues Datenschutzrecht
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Was Betriebe künftig zu beachten haben

Was Betriebe künftig zu beachten habenNeues Datenschutzrecht

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in Deutschland und jedem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union gelten. Mit der Reform wird sichergestellt, dass in allen Mitgliedstaaten der Union derselbe Datenschutzstandard besteht. Die neuen Datenschutzregeln führen zu einer Reihe neuer Anforderungen, die auch für Handwerksbetriebe gelten werden.

Aktuelle Informationen

Meldung einer Datenpanne (Landesdatenschutz RLP)

Mitteilung der Kontaktdaten der bzw. des Datenschutzbeauftragten (Landesdatenschutz RLP)

FAQ zur Datenschutzgrundverordnung (Landesdatenschutz RLP)

FAQ zur Datenschutzgrundverordnung für Handwerksbetriebe sowie Handwerksorganisationen des ZDH

Europäische Datenschutzgrundverordnung

Übersicht zum europäischen Datenschutzrecht

Handreichung für kleine Unternehmen/Handwerk

Informationsblätter zur Datenschutzgrundverordnung



RA Susanne Terhorst
Geschäftsführerin Recht

Tel. 0261 398-200

recht--at--hwk-koblenz.de





Susanne Terhorst

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