Was Betriebe künftig zu beachten habenNeues Datenschutzrecht
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in Deutschland und jedem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union gelten. Mit der Reform wird sichergestellt, dass in allen Mitgliedstaaten der Union derselbe Datenschutzstandard besteht. Die neuen Datenschutzregeln führen zu einer Reihe neuer Anforderungen, die auch für Handwerksbetriebe gelten werden.
Aktuelle Informationen
Meldung einer Datenpanne (Landesdatenschutz RLP)
Mitteilung der Kontaktdaten der bzw. des Datenschutzbeauftragten (Landesdatenschutz RLP)
FAQ zur Datenschutzgrundverordnung (Landesdatenschutz RLP)
FAQ zur Datenschutzgrundverordnung für Handwerksbetriebe sowie Handwerksorganisationen des ZDH
Europäische Datenschutzgrundverordnung
Übersicht zum europäischen Datenschutzrecht
Handreichung für kleine Unternehmen/Handwerk