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Online-Antrag

Warum wird man Mitglied der Handwerkskammer?

Die Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer ist für alle Handwerker in Deutschland Pflicht. Die Mitgliedschaft bietet aber auch viele Vorteile:

  • Sie sind Teil des Handwerks, dessen Interessen für Sie von der Handwerkskammer gegenüber der Politik vertreten wird. Werden Sie aktives Mitglied dieser Gemeinschaft und engagieren Sie sich in unserem Gremien!
  • Kostenfreie Beratung sowie Veranstaltungsangebote zu rechtlichen, betriebswirtschaftlichen oder technologischen Themen sowie Vermittlung bei Problemen.
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung mit qualifizierten Abschlüssen

Wie kann ich mich bei der Handwerkskammer eintragen lassen und/oder ein Gewerbe anmelden?

Alle Unternehmen, die ein Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe betreiben müssen in die Handwerksrolle oder die weiteren Verzeichnisse der Handwerkskammer eingetragen werden (Mitgliederverzeichnis) und ein Gewerbe anmelden. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen.

In den zulassungspflichtigen Handwerken ist für die Gewerbeanmeldung bereits die Handwerkskarte vorzulegen. Die Eintragung in die Handwerksrolle/Verzeichnisse der Handwerkskammer zusammen mit der Gewerbeanmeldung kann hier online erfolgen.

Falls Sie bereits das Gewerbeamt aufgesucht haben, ist auch ausschließlich der Antrag auf Eintragung hier möglich. Zusätzlich kann hier auch die Um- oder Abmeldung des Unternehmens online vorgenommen werden.

Notwendige Unterlagen können Sie mit der Uploadfunktion per Dateiupload hochladen. Hierzu kann das Smartphone zum Fotografieren und gleichzeitigem Upload genutzt werden.

Außerdem ist es möglich, das Smartphone als Unterschriftenpad sowohl für die Unterzeichnung der Gewerbemeldung und den Eintrag in die Handwerksrolle/Verzeichnisse der Handwerkskammer zu nutzen.

Weitere Unterlagen benötigen Sie nur bei den zulassungspflichtigen Handwerken:

  • Sofern Sie selbst die Qualifikation besitzen: beglaubigte Kopie des Meisterprüfungszeugnisses als PDF oder die entsprechende Sondergenehmigung.
  • Bei angestelltem Betriebsleiter: Meisterprüfungszeugnis oder Sondergenehmigung des Betriebsleiters, Anstellungsvertrag über vollschichtige Betriebsleitung, Sozialversicherungsnachweis gem. § 25 DEÜV.

Der Antrag kann alternativ auch ausgedruckt, unterschrieben und mit weiteren eventuell erforderlichen Unterlagen an uns zugesendet werden. Dies kann sowohl per E-Mail mit beigefügtem PDF an handwerksrolle@hwk-koblenz.de erfolgen oder per Post an: Handwerkskammer Koblenz, Handwerksrolle, Rizzastraße 24 – 26, 56068 Koblenz.

Eine andere Möglichkeit ist das Ausfüllen eines schriftlichen Antrags. Diesen können Sie uns per E-Mail oder per Post zukommen lassen. Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier.

Sofern Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne telefonisch an die unten genannten Ansprechpartner.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Verzeichnisse der zulassungsfreien Handwerke und der handwerksähnlichen Gewerbe?

In die Handwerksrolle wird grundsätzlich eingetragen, wer in dem zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat (Großer Befähigungsnachweis). Es werden aber auch andere Prüfungen anerkannt. Ferner besteht in Einzelfällen die Möglichkeit der Beantragung einer Sondergenehmigung.

Für eine Eintragung in die weiteren Verzeichnisse (Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und der handwerksähnlichen Gewerbe) ist kein gesonderter Qualifizierungsnachweis erforderlich.

Wie kann ich die Beendigung meiner Mitgliedschaft sowie meiner Gewerbeanmeldung vornehmen?

Sollten Sie Ihr Gewerbe aufgeben, müssen Sie sowohl das Gewerbe abmelden als auch eine Abmeldung bei der Handwerkskammer beantragen. Erst nach Bestätigung der Abmeldung an die Handwerkskammer ist die Grundlage für die Löschung aus der Handwerksrolle und den Verzeichnissen geschaffen. Die Abmeldung können Sie online  hier vornehmen.

Die Abmeldung können Sie ferner entweder bei Gewerbeamt und Handwerkskammer schriftlich beantragen. Weitere Infos dazu finden Sie  hier.

Sie benötigen Hilfe bei der Eintragung

Unser Team Handwerksrolle berät und unterstützt Sie gerne:
Leitung Handwerksrolle: Nicole Scherf Tel. 0261 398-261

Bearbeitung zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A HwO)
Sonja Keul Tel. 0261 398-264
Anna Preußer Tel. 0261 398-268

Bearbeitung zulassungsfreie Handwerk und handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B HwO)
Claudia Griesar 0261 398-262
Manuela Kroth 0261 398-259

handwerksrolle@hwk-koblenz.de

Was kostet der Eintrag die Handwerksrolle bzw. die weiteren Verzeichnisse der Handwerkskammer?

Die Eintragung kostet 141,00 EUR, wenn Sie als Alleininhaber Ihren neuen Betrieb eintragen. Für eine juristische Person belaufen sich die Kosten auf 256,00 EUR.
Des Weiteren werden abhängig von der Rechtsform sowie dem Gewerbeertrag jährliche Mitgliedsbeiträge fällig.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Für die Gewerbeanmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 EUR erhoben.