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Die Handwerkskammer kann ihre umfangreichen Aufgaben nur dann erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten.Beitrag

Ihre Mitgliedschaft



Für alle Handwerksbetriebe, zulassungsfreien Gewerbebetriebe und handwerksähnlichen Betriebe besteht eine gesetzliche Mitgliedschaft in der regional zuständigen Handwerkskammer.

Die Handwerkskammer Koblenz vertritt die Anliegen des gesamten Handwerks im nördlichen Rheinland-Pfalz in Politik und Öffentlichkeit. Sie erbringt vielfältige Dienstleistungen in der Beratung und der beruflichen Bildung.

Über unser breites Leistungsspektrum informiert Sie der Flyer „Ihr Erfolg ist unser Handwerk“.

Beitragsbemessung



Der Beitragssatzung liegt ein Haushaltsplan zugrunde, der zunächst im Vorstand der Kammer beraten wird und dann der Vollversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird. Das oberste Kammergremium beschließt jährlich im Herbst die Planzahlen der Einnahmen und Ausgaben des Folgejahres einschließlich der Beiträge zur Handwerkskammer. Der Beschluss der Vollversammlung tritt nach Genehmigung durch das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium und Veröffentlichung im Internet in Kraft.

Die bei der Handwerkskammer (HwK) eingetragenen gemischt-gewerblichen Betriebe unterliegen zusätzlich der Beitragspflicht der Industrie- und Handelskammer (IHK), sofern der jährliche Handelsanteil über 130.000 Euro liegt. Dies gilt jedoch nur für Unternehmen mit Handelsregistereintragung oder für Unternehmen, deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. In diesem Fall kann eine Beitragsverrechnung beantragt werden. 

FAQ-Beitrag

Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um den Beitrag der HwK Koblenz finden Sie in unserem Info-Blatt FAQ-Beitrag.

Beitragsversand 2024

Über das Beitragsportal geben Sie uns wichtige Informationen, die wir zur Verlängerung des Zahlungsziels, zur Ratenzahlung, zur Berichtigung der Bemessungsgrundlagen oder zum Antrag auf Rechtsformänderung bzw. Abmeldung von Ihnen benötigen.

Einlegung eines Widerspruchs



Gegen Verwaltungsakte der Handwerkskammer Koblenz ist auch der elektronische Weg des Widerspruch mittels qualifizierter elektronischer Signatur eröffnet. Einzelheiten hierzu finden Sie unter neben stehendem Link oder unter www.hwk-koblenz.de/widerspruch.