Zielgruppe und Schulungsumfang
Die Schulung richtet sich an Personen, die Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, Dichtheitskontrollen sowie die Rückgewinnung von Kältemitteln an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen durchführen möchten. (Erstschulungen)
Die Schulungsinhalte orientieren sich an den geltenden europäischen Anforderungen, insbesondere der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1893.
Flexible Buchungsmöglichkeiten
Die Schulung kann je nach individuellem Bedarf in zwei einzelnen Modulen oder als zweitägige Verbundschulung absolviert werden.
Folgende Buchungsoptionen stehen zur Verfügung:
Modul M2 – 1 Schulungstag: Sachkunde für den Umgang mit fluorierten Kältemitteln, z. B. R-134a und R-1234yf. Gebühr: 360 €
- Modul M3 – 1 Schulungstag: Sachkunde für den Umgang mit dem Kältemittel R-744 (CO₂). Gebühr: 360 €
- Verbundschulung M2 + M3 – 2 aufeinanderfolgende Schulungstage: Kombination beider Module an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Gebühr: 610 €
Die Anmeldung ist sowohl für ein einzelnes Modul als auch für die gesamte Verbundschulung möglich. Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der gewählten Schulungsvariante und wird entsprechend berechnet.
Die Erstschulung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und findet vollständig in Präsenz statt.
Vorbereitende Selbstlernphase
Vor der Präsenzschulung ist eine verpflichtende Selbstlernphase zu absolvieren. Das entsprechende Schulungshandbuch erhalten die Teilnehmer ca. zwei Wochen vor dem jeweiligen Schulungstermin per E-Mail.
Die Inhalte sind vor Beginn der Präsenzschulung eigenständig durchzuarbeiten. Die erfolgreiche Bearbeitung wird zu Beginn der Schulung durch den Lehrgangsleiter überprüft.
Praktischer Unterricht M2 – fluorierte Kältemittel
Der praktische Unterricht erfolgt ausschließlich in Präsenz. Schwerpunkte sind insbesondere:
Identifikation und Zuordnung der Kältemittel
- Sicherheitsmaßnahmen und Bedienung von Klima-Servicegeräten
- Rückgewinnung und Evakuierung
- Dichtheitskontrolle und Lecksuche
- Befüllung nach Herstellervorgaben
- Manuelle Servicearbeiten und Interpretation von Messergebnissen
- Diagnoseverfahren einschließlich Druck-, Temperatur- und OBD-Diagnose
- Umweltgerechter Umgang mit Kältemitteln und Vermeidung von Emissionen
Praktischer Unterricht M3 – R-744 (CO₂)
Der praktische Unterricht erfolgt an CO₂-Klimaanlagen bzw. geeigneten Schulungssystemen und umfasst insbesondere:
- Sicheres Arbeiten unter Berücksichtigung der hohen Betriebsdrücke
- Bedienung geeigneter CO₂-Servicegeräte
- Serviceabläufe einschließlich Ablassen und Befüllen
- Bewertung von Systemdrücken und Temperaturen
- Diagnose einschließlich OBD-Diagnose
- Beurteilung typischer Fehlerbilder und Einleitung geeigneter Maßnahmen
- Sicherer und umweltgerechter Umgang mit R-744
Abschlussprüfung
Die jeweilige Erstschulung wird mit einer schriftlichen Abschlussprüfung beendet. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die vollständige Teilnahme am jeweils gebuchten Schulungsumfang.
Wichtige Hinweise zu bestehenden Sachkundenachweisen und Auffrischungsschulungen
Inhaber von Sachkundenachweisen nach alter Ordnung
Für Inhaber einer Sachkundebescheinigung nach der bisherigen Regelung gelten besondere Übergangsbestimmungen. Bestehende Nachweise können in Deutschland grundsätzlich noch bis einschließlich 12. März 2029 im Rahmen der gesetzlichen Übergangsregelungen verwendet werden.
Wer die entsprechenden Tätigkeiten auch ab dem 13. März 2029 weiterhin ausüben möchte, muss die erforderliche Qualifikation rechtzeitig auf die neuen Anforderungen umstellen lassen. Hierfür ist ein entsprechender vollumfänglicher Auffrischungskurs erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass der erforderliche Auffrischungsumfang von der vorhandenen Sachkundebescheinigung und den künftig auszuübenden Tätigkeiten abhängt. Insbesondere ist zwischen der Aktualisierung bestehender Nachweise und dem Erwerb der Sachkunde für CO₂-Klimaanlagen (M3) zu unterscheiden.
Regelmäßige Auffrischung neuer Sachkundebescheinigungen
Für Sachkundebescheinigungen nach den neuen Anforderungen ist grundsätzlich spätestens alle sieben Jahre eine Auffrischung erforderlich, damit die entsprechenden zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten weiterhin ausgeübt werden dürfen.
Der praktische Teil des Auffrischungskurses kann entfallen, wenn die betreffenden Tätigkeiten innerhalb der letzten zwei Jahre ausgeübt wurden und dies durch eine Selbsterklärung einschließlich einer Auflistung der Tätigkeiten nachgewiesen wird.
Ob eine Auffrischung ausreicht oder eine erneute Erstschulung erforderlich ist, hängt von der vorhandenen Qualifikation, dem Zeitpunkt der letzten Schulung und den nachzuweisenden praktischen Tätigkeiten ab.
Rechtliche Grundlagen
Die Schulungsinhalte und die Anforderungen an Sachkundenachweise richten sich nach den jeweils geltenden europäischen und nationalen Vorschriften, insbesondere:
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1893
- Verordnung (EU) 2024/573
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung
Maßgeblich sind die geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie die Vorgaben der zuständigen Zertifizierungsstelle.