Für Inhaber einer Klima-Sachkundebescheinigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 gilt eine Übergangsregelung. Um ihre Sachkunde aufrechtzuerhalten, müssen sie bis spätestens zum 12. März 2029 an einer Auffrischungsschulung gemäß der DVO (EU) 2025/1893 teilnehmen.
Der Auffrischungskurs M2 vermittelt die aktuellen Kenntnisse, die für die weitere Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten erforderlich sind. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Änderungen der rechtlichen Vorgaben, Aspekte der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes sowie aktuelle Entwicklungen im Bereich der Kältemittel, Klimasysteme und Wärmepumpen. Darüber hinaus werden bereits vorhandene Kenntnisse zum Aufbau und zur Funktionsweise von Klimaanlagen sowie zu Diagnose, Wartung, Reparatur und Kältemittelrückgewinnung aufgefrischt und vertieft.
Teilnahmevoraussetzungen
Gültiger Sachkundenachweis für die entsprechenden Tätigkeiten nach bisherigem oder aktuellem Recht
- Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
- Abgabe einer Selbsterklärung, dass in den vergangenen zwei Jahren entsprechende Tätigkeiten an Fahrzeug-Klimaanlagen ausgeführt wurden
Selbsterklärung Wichtige Hinweise zur Anmeldung und Durchführung
Der Auffrischungskurs findet ausschließlich online über Microsoft Teams statt. Daher ist es erforderlich, bei der Anmeldung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, über die die Zugangsdaten und weitere Informationen zur Veranstaltung übermittelt werden können.
Die Teilnehmenden erhalten etwa zwei bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Zugangsdaten für Microsoft Teams.
Zusätzlich werden den Teilnehmenden etwa zwei Wochen vor Kursbeginn die Online-Zugangsdaten der TAK für das digitale Buch bzw. Flipchart zur Verfügung gestellt.
Bei der Anmeldung sind außerdem der Geburtsort verpflichtend anzugeben und die ausgefüllte Selbsterklärung einzureichen. Eine Vorlage der Selbsterklärung steht als PDF zur Verfügung.
Da der Auffrischungskurs ausschließlich online stattfindet, werden keine praktischen Unterrichtseinheiten durchgeführt. Daher ist die Abgabe der Selbsterklärung, mit der die Ausübung entsprechender Tätigkeiten in den vergangenen zwei Jahren bestätigt wird, verpflichtend.
Selbsterklärung - Ausübung entsprechender Tätigkeiten.pdfInhalte des Auffrischungskurses:
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- Wesentliche Vorgaben zur Arbeitssicherheit
- Relevante Umweltfragen
- Grundlagen zum Aufbau und zur Funktionsweise von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Klimaanlagen
- Aufbau, Funktion und Bedienung von Klimaanlagen-Servicegeräten
- Rückgewinnung von Kältemitteln
Nach erfolgreichem Abschluss des Auffrischungskurses erhalten die Teilnehmenden einen entsprechenden Nachweis.
Eine erneute Teilnahme an einem Auffrischungskurs ist spätestens nach sieben Jahren erforderlich.