Metallhaken heben ein Metallgitter.
Heinrich Hildebrandt

Entwicklung eines persönlichen Vorsorge-RahmenplansAbsicherung

Als Selbstständige oder Selbstständiger tragen Sie Verantwortung für Ihren persönlichen und betrieblichen Versicherungsschutz. Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt von Ihrer beruflichen und persönlichen Situation ab.

Die Handwerkskammer Koblenz unterstützt Sie dabei, die wichtigsten Risiken frühzeitig zu erkennen.

Persönliche Absicherung

Auch Sie als UnternehmerIn müssen an den eigenen umfassenden Versicherungsschutz denken, dazu gehören:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Pflegeversicherung
  • freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit


Betriebliche Absicherung



Während der Arbeit können immer mal kleine und größere Schäden durch Mitarbeiter, Maschinen oder Fahrzeuge verursacht werden. Derartige Situationen sollten durch eine passende Versicherung aufgefangen werden.

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Verschiedene Sachversicherungen (Elementarschäden, Betriebsunterbrechung, Betriebsrechtschutz)
  • Umwelthaftpflichtversicherung

Absicherung der Mitarbeiter



Sie als Unternehmer tragen eine soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter. Über die Sozialversicherung ist ein großer Teil dieser sozialen Verantwortung bereits integriert und Sie müssen die Absicherung Ihrer Mitarbeiter in den Lohnnebenkosten einkalkulieren.

  • Unfallversicherung für Arbeitnehmer
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Kassen für Lohnausgleich, Zusatzversorgung und Urlaub

Versorgungswerk des Handwerks



Die Versorgungswerke haben die Aufgabe, den Angehörigen des Handwerks einen bezahlbaren Versicherungsschutz anzubieten und sind den Kreishandwerkerschaften angegliedert. Sie handeln für Ihre Mitglieder Gruppenversicherungsverträge aus, die auch für Beschäftigte im Handwerk und deren Angehörige gelten.

Ansprechpartner finden Sie hier.

Dieses Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.