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Wir halten Sie auf dem neuesten Stand in allen RechtsfragenRecht: Aktuelles (2021)

13/2021: EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab dem 1. Januar 2022



Recht Aktuelles - 07/2018
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Mit delegierten Verordnungen vom 10. November 2021 hat die EU-Kommission die EU-Schwellenwerte für die Jahre 2020 und 2021 veröffentlicht. Anders als zum Jahreswechsel 2019/2020 haben sich diese leicht erhöht. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Die Anpassungen erfolgen im zweijährigen Turnus auf Basis der Schwellenwerte des Government Procurement Agreement (GPA).

Die neuen Schwellenwerte gelten ab dem 1. Januar 2022.

Weitere Informationen finden Sie hier:



12/2021: Neuer Bußgeldkatalog im Straßenverkehr



Recht Aktuelles - 07/2018
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Am 09. November tritt ein neuer Bußgeldkatalog mit verschärften Strafen in Kraft. Die Einzelheiten können dem beigefügten ZDH-Rundschreiben entnommen werden.



11/2021: Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) ab 01.09.2021



Recht Aktuelles - 07/2018
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Ab 01.09.2021 treten einige Änderungen beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Kraft. Was sich bei der Ausbildung, der Elternzeit und im Verfahren dadurch konkret geändert hat, lesen Sie in diesem Infoblatt.



10/2021: Teilweise Mautrückerstattung von 2020/2021



Recht Aktuelles - 07/2018
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Aufgrund einer Entscheidung des EuGH wurden die Lkw Mautsätze vom 28.10.2020 bis einschließlich der letzten Rechnung für den Zeitraum bis zum 30.09.2021 abgesenkt.

Handwerksbetriebe, die in diesem Zeitraum Fernstraßenmaut entrichtet haben (und noch entrichten werden), können eine Erstattung verlangen!

Weitere Infos finden Sie hier:



09/2021: Allgemeinverbindlichkeit eines neuen Tarifvertrages für das Bäckerhandwerk



Recht Aktuelles - 07/2018
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 Für das Bäckerhandwerk erfolgte am 24.06.2021 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlichkeit eines neuen Tarifvertrages. Damit werden für die Auszubildenden die Vergütungen neu geregelt:

 

Ab 01.03.2021

  • im ersten Ausbildungsjahr         645 EUR
  • im zweiten Ausbildungsjahr       720 EUR
  • im dritten Ausbildungsjahr         850 EUR

Ab 01.02.2022

  • im ersten Ausbildungsjahr         680 EUR
  • im zweiten Ausbildungsjahr       755 EUR
  • im dritten Ausbildungsjahr         885 EUR

Alle für allgemeinverbindlich erklärten Teile des Tarifvertrags finden Sie hier





08/2021: Abzocke durch gefälschte Bescheide der "Daten- und Handelsregisterzentrale"



Recht Aktuelles - 08/2021
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Kürzlich sind im Bezirk der Handwerkskammer Koblenz wieder gefälschte Bescheide der "Daten- und Handelsregisterzentrale der Bundesrepublik Deutschland" versendet worden. Auf diese Bescheide sollten Sie nicht hereinfallen!

Eine Beispiel hierfür ist:



07/2021: Rechtswidrige Bankgebühren zurückholen!



17_2018
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Der BGH hat nun entschieden, dass die Postbank über Jahre unzulässigerweise ihre Gebühren erhöht hat. Ob dies auch für andere Banken gilt und wer jetzt Geld zurückverlangen kann, lesen Sie in diesem Infoblatt.



06/2021: Schwankungen bei Rohstoffen und Materialpreisen



Recht Aktuelles - 07/2018
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Schwankungen bei Rohstoffen und bei den Materialpreisen sind nicht ungewöhnlich. Immer wieder kommt es aber in einzelnen Bereichen zu ungewöhnlichen Preiserhöhungen. Selbst für langjährige Unternehmer ist es eine besondere Herausforderung mit einer derartigen Situation umzugehen. Was kann man tun, wenn ein Material plötzlich unerwartet viel teurer wird und zudem vielleicht auch noch lange Lieferzeiten das für den Auftrag benötigte Material zu einer Mangelware machen? Die Handwerkskammer Koblenz möchte Ihnen dazu einige Hinweise geben.



05/2021: Tariferhöhung für das Maler- und Lackiererhandwerk ab 01.05.21



Recht Aktuelles - 07/2018
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Tariferhöhung für das Maler- und Lackiererhandwerk wird zum 01.05.2021 wirksam. Achtung die Corona-Sonderzahlung ist bis zum 15. Mai spätestens auszuzahlen!



04/2021: Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung



Recht Aktuelles - 07/2018
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Achtung  beim Einkauf von Kunststoffbechern für den Verkauf von Lebensmitteln: Die Europäische Kommission hat Vektorgraphiken für die Kennzeichnung von Produkten i. S. d. Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) veröffentlicht. Ab dem 3. Juli 2021 dürfen u. a. Getränkebecher ganz oder teilweise aus Kunststoff nur noch gekennzeichnet in Verkehr gebracht werden.



03/2021: Neuer Rahmenvertrag mit dem Online-Stellenportal StepStone



Recht Aktuelles - 07/2018
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Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist eine der großen Herausforderungen der Zeit. Eine attraktive Unternehmenspräsentation auf Online-Stellenbörsen mit hoher Reichweite ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Stellenbesetzung.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat einen Rahmenvertrag mit dem Stellenportal StepStone Deutschland GmbH abgeschlossen. Alle Handwerksbetriebe, Handwerksorganisationen sowie wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen des Handwerks können die Konditionen unter Bezugnahme auf den Rahmenvertrag für die Schaltung von StepStone-Stellenanzeigen nutzen. Den Rahmenvertrag finden Sie hier.

Die Kosten für eine „Professional“ Einzelanzeige, die üblicherweise 1.195,00 Euro zzgl. MwSt. kostet, belaufen sich nun auf 761,00 Euro zzgl. MwSt. Die Professional-Anzeige bietet exklusive Zusatzleistungen wie etwa ein individuelles, modernes Branding durch das Einbinden von Bildern oder Videos Ihres Unternehmens sowie eine direkte Ansprache Ihrer Zielgruppe. 80 Prozent der aktuellen StepStone-Anzeigen im Handwerksbereich nutzen diesen Anzeigen-Typ.

Die mit StepStone vereinbarten Sonderkonditionen dieses Rahmenvertrages sind – anders als bei vielen Einzelvereinbarungen - an keinerlei Kontingente oder Abnahmeauflagen seitens des Handwerks gebunden. Sollte die Nachfrage aus dem Handwerk 200 Anzeigen übersteigen, können wir den Preis noch einmal nachverhandeln.

Der Rahmenvertrag gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2021.

Die Bestellung der Anzeigen sowie die Rechnungstellung läuft bilateral zwischen dem Inserenten und StepStone. Ansprechpartner für Nutzer dieses Rahmenvertrages ist:

Herr Pascal Schonert
StepStone Deutschland GmbH
Völklinger Straße 1
40219 Düsseldorf
Pascal.Schonert@stepstone.de
Tel. +49 211 93493 1197
Fax. +49 211 93493 2118



02/2021: Fachunternehmerbescheinigung -Bescheinigung des Fachunternehmens gem. § 35c Absatz 1 Satz 7 EstG



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Das BMF hat mit Schreiben vom 31. März 2020 im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, die amtlichem Muster für die Bescheinigung des Fachunternehmens gemäß § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG sowie für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach §  21 Energieeinsparverordnung veröffentlicht.  

Danach sind für die Bescheinigung nach § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG die amtlich vorgeschriebenen Muster I und II zu verwenden. Vom Inhalt, Aufbau und von der Reihenfolge der Angaben darf nicht abgewichen werden.



01/2021: Achtung Sachverständige: Neues Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz in Kraft getreten!



Recht Aktuelles - 07/2018
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Ab dem 01.01.2021 ist das neue JVEG in Kraft getreten. Dreh- und Angelpunkt ist die Erhöhung der Stundenvergütungssätze für Sachverständige. Beispielsweise steigt der Vergütungssatz für das Sachgebiet 4.2 „Bauwesen - handwerklich-technische Ausführungen“ von 70,00 EUR auf 95, 00 EUR. Auch für andere Sachgebiete ist eine Steigerung zu verzeichnen, zum Beispiel: Fahrzeugbau 105, 00 EUR (zuvor: 75, 00 EUR) , Gesundheitshandwerke 90, 00 EUR (zuvor: 70,00 EUR) und Hausrat 115,00 EUR (zuvor; 75,00 EUR).  Die Zuordnungsliste des Zentralverbands des Deutschen Handwerks finden Sie hier.

Auch andere Vorschriften wurden geändert. Bisher erlosch der Anspruch auf Vergütung vollständig bei Überschreitung der Drei-Monats-Frist. Diese Rechtsfolge wurde durch die Änderung abgemildert. Der Anspruch erlischt nun nur insoweit, als er über den bereits bewilligten Vorschuss hinausgeht.

Der Schwellenwert beim Vorschuss wird zudem auf 1.000,00 EUR herabgesetzt. Zu verzeichnen ist auch eine Anhebung der Kilometerpauschale auf 0,42 EUR.

Darüber hinaus enthält die JVEG-Novellierung auch Änderungen in Bezug auf den Ersatz für sonstige Aufwendungen, besondere Vergütungen und Regelungen für eine Nachbesserung der berechtigten Person bei einer mangelhaften Leistung.





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