Prüfungen
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Gesellen- oder AbschlussprüfungPrüfungen

Vor der Teilnahme an der Gesellen- oder Abschlussprüfung steht die Anmeldung. Mit dem nebenstehenden Anmeldformular kann eine Anmeldung zu Prüfungen der Handwerkskammer Koblenz erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die Gesellenprüfungen in den meisten Fällen von den Innungen abgenommen werden. Bitte richten Sie in diesem Fall die Anmeldung an die in der Regel zuständige Innungsgeschäftsstelle.



Prüfungszeiträume und Anmeldefristen für Gesellen-, Abschluss-, Umschulungsprüfungen, Teil 2 einer gestreckten Gesellen-, Abschluss-, Umschulungsprüfung

Für die Sommerprüfungen (festgelegter Prüfungszeitraum: Anfang April bis Ende Juli) gibt die Handwerkskammer Koblenz folgende Anmeldefrist bekannt:

Alle Prüfungsbewerber (Auszubildende, Umschüler/innen, externe Prüflinge) melden sich mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 01.03. bei der geschäftsführenden Stelle des jeweiligen Prüfungsausschusses (Kreishandwerkerschaft oder Handwerkskammer Koblenz) an.

In den Zeitraum der Sommerprüfung fallen alle Auszubildenden und Umschüler/innen deren Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag im Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. endet. 

Für die Winterprüfungen (festgelegter Prüfungszeitraum: Anfang November bis Ende Januar des Folgejahres) gibt die Handwerkskammer Koblenz folgende Anmeldefrist bekannt:

Alle Prüfungsbewerber (Auszubildende, Umschüler/innen, externe Prüflinge) melden sich mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 01.10. bei der geschäftsführenden Stelle des jeweiligen Prüfungsausschusses (Kreishandwerkerschaft oder Handwerkskammer Koblenz) an.

In den Zeitraum der Winterprüfung fallen alle Auszubildenden und Umschüler/innen deren Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag im Zeitraum vom 01.10. bis zum 31.03. des Folgejahres endet.



Externe Prüfung

Sie haben mehrjährige Berufserfahrung, aber keine Ausbildung absolviert?

Melden Sie sich eigenverantwortlich zur Gesellen- oder Abschlussprüfung an. Als externer Prüfling tragen Sie ihre Prüfungskosten selbst.

Vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung

Für besonders leistungsstarke Auszubildenden besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Ablegung der Gesellen-/Abschlussprüfung.



Gem. § 37 HwO kann der Lehrling (Auszubildende) kann nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Dies bedeutet, dass die Leistungen in der Berufsschule und im Betrieb überdurchschnittlich, d.h. mindestens gut sein müssen und alle relevanten Ausbildungsinhalte bis zur Prüfung erworben werden können.

Die vorzeitige Zulassung wird vom Auszubildenden bei der zuständigen Stelle (Handwerkskammer / Innung) mit einem Antragsformular beantragt. Dieses erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen Stelle (Handwerkskammer oder Innung).

Die oben angegebenen Annahmefristen sind zu beachten.

Vor einer Entscheidung der zuständigen Stelle über die vorzeitige Zulassung, müssen der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule gehört werden. Über den Antrag zur vorzeitigen Zulassung entscheidet der Gesellenprüfungsausschuss oder (bei nicht handwerklichen Berufen) die Handwerkskammer. Liegen die Zulassungsvoraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss.

Die Entscheidung wird dem Prüfungsbewerber schriftlich mitgeteilt.

Gesellenvorbereitungskurse

Der Prüfungstermin rückt näher und die Aufregung steigt?



In unseren Kursen bereiten wir die Auszubildenden berufsspezifisch auf ihre Zwischen- bzw. Abschlussprüfung sowie auf die Gesellenprüfung Teil I und Teil II vor.

Alle angebotenen Vorbereitungskurse wie Fachpraxis, -theorie, -rechnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde finden Sie unterfolgendem Link:

 Zu den aktuellen Vorbereitungskursen zur Gesellenprüfung

Deutsche Meisterschaft im Handwerk 

German Craft Skills



Bei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk messen sich die besten Junghandwerker, deren Gesellen- / Abschlussprüfung mit besonders guten Ergebnissen bewertet wurden und zum Zeitpunkt der Prüfung das 27. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Logo Meisterschaft im Deutschen Handwerk
ZDH

Die Wettbewerbe finden auf Kammerebene (der jeweiligen Handwerkskammer), auf Landesebene (Rheinland-Pfalz weit) und auf Bundesebene (deutschlandweit) statt.