Collage aus den verschiedenen Kampagnenmotiven
HwK Koblenz/ Fotostudio Reuther

Wir vertreten das Handwerk auf Kommunalebene bis nach Europa!Handwerkspolitik

Europäische Interessenvertretung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik werden immer stärker durch die Zuständigkeiten der Europäischen Union geprägt. In der jüngeren Vergangenheit wurde das Datenzugangsgesetz, der „EU-Talentpool“ zur Behebung des Fachkräftemangels, das Recht auf Reparatur oder auch die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie auf den Weg gebracht – Gesetze, die positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung im Handwerk haben können.

Die Handwerkskammer Koblenz beobachtet die Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene frühzeitig, um die Interessen des Handwerks zu vertreten und Einfluss zu nehmen. Wir informieren und beraten zu europarelevanten Fragestellungen und regen interessierte Unternehmer an sich mit europapolitischen Themen auseinanderzusetzen. Die Positionen der Handwerker aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz tragen wir bei unseren Partnern in Brüssel und Straßburg vor. Dazu führen wir beispielsweise eine enge Kooperation mit dem ZDH-Büro in Brüssel. Unser gemeinsames Ziel ist es bei zukünftigen Gesetzesvorhaben handwerksfreundliche Regelungen zu schaffen und den EU-Binnenmarkt zu stärken.

 

 

Christiane Zügner

Diplom-Betriebswirtin (DH)Referentin Europa

Tel. 0261 398-241

beratung--at--hwk-koblenz.de

 

 ZDH-Büro Brüssel

Europawahl

Das Europaparlament besteht aus 720 Abgeordneten aus 27 Mitgliedsländern, die alle fünf Jahre per Direktwahl gewählt werden. Die Bundesrepublik Deutschland stellt 96 Abgeordnete. Das Bundesland Rheinland-Pfalz wird von sechs Parlamentariern vertreten.

Kampagnenmotiv mit Kurt Krautscheid und Ralf Hellrich
HwK Koblenz/ Fotostudio Reuther

 

Aktuelles aus Brüssel

Das Europäische Parlament hat Anfang Juli 2026 die eDeclaration-Verordnung formal angenommen – ein wichtiger Meilenstein für Handwerksbetriebe, die grenzüberschreitend tätig sind. Die eDeclaration schafft erstmals ein EU-weit einheitliches digitales Portal zur Meldung von Arbeitnehmerentsendungen.

Bisher mussten Betriebe bei Entsendungen in jedem der 27 EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Verfahren mit rund 300 verschiedenen Meldepflichten beachten. Künftig genügt eine einzige Meldung über das EU-Portal mit standardisierten 36 Datenpunkten.

Parallel wurde auch die Revision der Sozialversicherungskoordinierung (VO 883/2004) verabschiedet. Diese bringt wichtige Erleichterungen: Künftig entfällt die A1-Pflicht für Dienstreisen und Kurzzeittätigkeiten von maximal drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb von 30 Kalendertagen. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für den Bausektor – hier bleibt die A1-Bescheinigung ab dem ersten Tag verpflichtend. Bei verzögerter A1-Ausstellung erhalten Betriebe künftig eine automatische Eingangsbestätigung. Zudem wird ein digitales A1-Standardformular geschaffen, das als Grundlage für die künftige Integration in die EU-Wallet dient.

Die eDeclaration-Verordnung tritt drei Monate nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft; die Bestimmungen zur A1-Bescheinigungen 24 Monate nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten ist freiwillig – der Mehrwert steigt mit der Anzahl teilnehmender Länder.

Neun Länder haben bereits Interesse signalisiert, darunter Deutschland, Polen, Portugal und Irland. Für das Handwerk in Rheinland-Pfalz wichtige Nachbarländer wie Luxemburg, Frankreich und Belgien stehen der eDeclaration bislang noch zurückhaltend gegenüber.

Die EU hat die Änderungsrichtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zur Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD) offiziell im Amtsblatt veröffentlicht. Damit stehen die vereinbarten Entlastungen und Anpassungen nun verbindlich fest.
Die Regelungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind nun:
  • Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen
  • Berichtspflichtig sind Unternehmen erst, wenn sie mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz generieren.
  • Nicht-berichtspflichtige Unternehmen können sich auf den freiwilligen Standard (VSME) beziehen
Mit Hilfe des Instruments „Zukunftskompass Handwerk“ unterstützen die Handwerkskammern ihre Mitgliedsbetriebe gerne bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach dem VSME-Standard
Die Regelungen beim Lieferkettengesetz (CSDDD) sind nun:
  • Anwendung der CSDDD erst ab dem 26.07.2029
  • Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nach der CSDDD treffen nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro.
  • Der Fokus ist auf jene Geschäftspartner zu legen, bei denen Risiken am wahrscheinlichsten sind
  • Eine europäische zivilrechtliche Haftung ist nicht mehr vorgesehen, sondern sie richtet sich vielmehr nach nationalen Haftungsvorschriften
Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist der EU-Haushaltsplan für jeweils sieben Jahre und legt fest, wofür und in welcher Höhe die Europäische Union Mittel ausgibt – von Regionalförderung über Forschung bis hin zu Landwirtschaft und Außenpolitik. Mitte Juni hat der Rat für allgemeine Angelegenheiten nun eine partielle Einigung zu den drei zentralen Säulen des nächsten MFR (2028-2034) erzielt und trägt damit die von der Kommission vorgeschlagene Neustrukturierung grundsätzlich mit. Änderungsvorschläge betreffen einzelne Aspekte, aber nicht die neue Struktur als Ganzes. Zentrale Fragen wie das Gesamtvolumen und die Finanzierung bleiben jedoch weiterhin offen. Die zyprische Ratspräsidentschaft hat hierzu eine Verhandlungsbox vorgelegt, die Kürzungen von 2 Prozent gegenüber dem Kommissionsvorschlag vorsieht. Während Länder, die stark vom EU-Haushalt profitieren, diese Kürzungen ablehnen, fordern Deutschland und die Niederlande weitere Einsparungen. Gleichzeitig zeigt sich die Mehrheit der Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschlands, offen für neue Eigenmittel – eine Unternehmensbesteuerung, wie von der Kommission vorgeschlagen, lehnt Deutschland jedoch strikt ab.
Die EU-Kommission hat einen Verordnungsvorschlag für eine neue europäische Unternehmensform vorgelegt. Die sogenannte „EU Inc." ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in allen Mitgliedstaaten einheitlich gelten soll. Die Gründung kann vollständig digital innerhalb von 48 Stunden erfolgen, ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Der Vorschlag richtet sich vor allem an Start-ups und Scale-ups, ermöglicht aber auch die Umwandlung bestehender Gesellschaften. Die Registrierung erfolgt im Handelsregister des jeweiligen Sitzlandes und wird an ein EU-weites Vernetzungssystem angebunden. Der Vorschlag wird in den nächsten Monaten im EU-Parlament und Rat beraten.
 

 

EU Konsultationen

Im Vorfeld etwaiger Gesetzesvorhaben bietet die EU-Kommission allen Interessierten an sich im Rahmen einer „Konsultation“ zu Wort zu melden. Die Handwerkskammer Koblenz beteiligt sich regelmäßig an dieser Möglichkeit der politischen Einflussnahme. Gerne greifen wir dabei die Sichtweisen und Fragen zur praktischen Umsetzung der geplanten Vorhaben von unseren Mitgliedsbetrieben auf.




Die Handwerkskammer Koblenz beteiligt sich an handwerksrelevanten Konsultationen und veröffentlicht dies auf dem Europäischen Portal „Have your say“.

 

Bundespolitik

Die Handwerkskammer Koblenz engagiert sich auch überregional für das Handwerk im nördlichen Rheinland-Pfalz und benennt gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Forderungen und Erwartungen an die Repräsentanten in Berlin.

Die HwK Koblenz betont die Bedeutung des Handwerks als Wirtschaftsfaktor mit wettbewerbsfähigen Betrieben, die den Mitarbeitern langfristig sichere Arbeitsplätze bieten. Bei den strategischen Zukunftsthemen Fachkräftesicherung, Digitalisierung und Bürokratieabbau muss eine Bundespolitik die besonderen Interessen des mittelständisch geprägten Handwerks berücksichtigen, die mit ihrer Wertschöpfung substanziell zum Erfolg der deutschen Wirtschaft beitragen. Diese neuen Herausforderungen werden zu einem Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit in Handwerksunternehmen in der Zukunft. Die HwK begleitet diese Transformation ganzheitlich in Richtung in Richtung ihrer Mitgliedsbetriebe und als Vordenker in den politischen Organisationen.

Regionalpolitik

Für das Handwerk ist das Zusammenwachsen der Regionen eine in der Praxis er- und gelebte Realität, die es gilt weiterzuentwickeln. Die europäischen Prinzipien der Freizügigkeit von Personen und Dienstleistungen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Handwerkliche grenzüberschreitende Aktivitäten gehören immer öfter zum tagtäglichen Geschäft. Eingebettet in die „Großregion“ ist die Handwerkskammer Koblenz aktives Mitglied im Interregionalen Rat der Handwerkskammern der Großregion (IRH).

Seit seiner Gründung im Jahre 1989 haben sich mittlerweile 12 Mitgliedsorganisationen aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland, der Region Grand Est (inkl. „Lothringen“), Luxembourg und der Wallonie für eine engere Zusammenarbeit entschlossen. Der IRH ist eine in Europa einzigartige, institutionalisierte grenzüberschreitende Zusammenarbeit des Handwerks und stellt eine facettenreiche Austausch-Plattform dar.

Das Handwerk der Großregion ist mit 170.000 Unternehmen, 750.000 Beschäftigten und 50.000 Auszubildenden ein starker Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor. Über den IRH werden Zukunftsthemen wie eine europäische Energiepolitik, Digitalisierung, eine grenzüberschreitende Berufsausbildung und auch Hemmnisse bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung gemeinsam diskutiert und durch verschiedene Initiativen Lösungsvorschläge erarbeitet.

Die Handwerkskammer Koblenz ist ebenfalls Mitglied im Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR). Er hat die Aufgabe, sich in Form von Stellungnahmen oder Beschlüssen mit den Problemen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie der Raumordnung in der Großregion zu beschäftigen.

 

Landespolitik

Die Handwerkskammer Koblenz macht sich auch auf Landesebene für die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe stark. Rheinland-Pfalz ist ein wirtschaftlich starkes Bundesland mit einer Vielzahl von inhabergeführten mittelständischen Unternehmen. Um diesen Erfolg zukünftig fortschreiben zu können, ist die Landespolitik gefordert in Bildung und Infrastruktur zu investieren und bürokratische Hemmnisse abzubauen.

Im Rahmen einer sachgerechten Interessenvertretung trägt die Handwerkskammer Koblenz die Anliegen der Handwerker aus ihrem Bezirk in Mainz vor und wird dort als starke Stimme gehört – unabhängig und parteipolitisch neutral.

Gemeinsam mit den Handwerkskammern Rheinhessen, der Pfalz und Trier ist die HwK Koblenz in der "Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Handwerkskammern" (ARGE der HwKn RLP) zusammengeschlossen. Darüber repräsentieren und vertreten sie gemeinsam mit den angeschlossenen Innungen, Kreishandwerkerschaften und Verbänden die Interessen des rheinland-pfälzischen Handwerks nach außen.

Kommunalpolitik

Eine handwerksfreundliche Standortpolitik in den Kommunen ist für die rund 20.000 Mitgliedsbetriebe der HwK Koblenz von zentraler Bedeutung. Mit über 108.000 Beschäftigten spielen Handwerksunternehmen im nördlichen Rheinland-Pfalz eine Schlüsselrolle in der kommunalen Daseinsvorsorge und stellen ortsnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze. Auch setzt das Handwerk vor Ort vielfach die geplanten Investitionen der öffentlichen Hand als Auftragnehmer konkret um.

Eine verlässliche und vorausschauende Kommunalpolitik ist daher unabdingbar, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Ort zu stärken und den Unternehmen eine erfolgreiche Selbstständigkeit zu ermöglichen. Dies beinhaltet beispielsweise intelligente Verkehrskonzepte, um den Verkehr in den Ballungszentren aber auch im ländlichen Raum zu steuern. Eine effiziente Verwaltung mit transparenten und wirtschaftsfreundlichen Regelungen gehört genauso dazu wie Antworten auf den demographischen Wandel zu finden und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu steuern.  

Durch die regionale Vernetzung unterstützt die HwK Koblenz die Kommunen und Landkreise bei der Umsetzung dieser Ziele. So wird die Handwerkskammer beispielsweise in die laufenden Bauleitplanungen eingebunden und kann dazu Stellung nehmen.