Digitale Kasse
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Wie fit ist meine Ladenkasse?

WebSeminar

Go2Webinar

Der Gesetzgeber hat mit dem Erlass des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Basisaufzeichnungen im Dezember 2016 den Grundstein für weitreichende Änderungen am Kassenplatz gelegt. Ziel dieses Gesetzes ist es, neben der manipulationssicheren Erfassung und Speicherung aller Vorgänge (Einzelaufzeichnungspflicht) auch den Finanzbehörden mehr Möglichkeiten zu schaffen, unangemeldete Kontrollen vor Ort durchführen zu können (Kassennachschau).

Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Gemäß einer Nichtbeanstandungsregelung haben Kassenbetreiber bis Ende September 2020 Zeit zum Einbau dieser TSE. Firstverlängerung der Umsetzung bis 31. März 2021
Des Weiteren endet am 31. Dezember 2022 die Regelung für elektronische Kassen, die nicht mit einer zertifizierten Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) nachgerüstet werden können. Das sind alle Kassensysteme, die zwischen November 2010 und dem 31.Dezember 2019 angeschafft wurden.
Informationen, Erklärungen und Fragen rund um dieses Thema beantwortet die Digitalisierungsberatung der Handwerkskammer Koblenz in einem Webseminar am 11.08.2020, ab 17.00 Uhr.

Als Referenten sind dabei

  • Herr Matthias Kromphardt von der Bundesdruckerei
  • Herr Hubert Kopold von der Firma HKSoftware
  • Moderator: Jürgen Klein von der Handwerkskammer Koblenz

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Webinar.

Wann: 11.08.2020 um 17:00 Uhr

Wo: Online

Veranstalter: Handwerkskammer Koblenz