Neues Verpackungsgesetz ab 01. Januar 2019
Rainer Sturm, pixelio.de

Neues Verpackungsgesetz ab 01. Januar 2019

Veranstaltung

Informationsabend

Am 1. Januar 2019 trat das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen in Kraft und löste die bisher geltende Verpackungsverordnung ab.

Jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren lassen und seine Verpackungsmengen angeben. Es gibt dabei keine Bagatellgrenzen mehr, auch Kleinstmengen werden erfasst. 

Achtung: Alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben, fallen unter den Regelungsbereich des Verpackungsgesetz

Wann: 02.04.2019 um 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Wo: Zentrum für Ernährung und Gesundheit, St.-Elisabeth-Straße 2, 56073 Koblenz

Veranstalter: Handwerkskammer Koblenz

Anfahrtsplan: