Neues Verpackungsgesetz ab 01. Januar 2019
Veranstaltung
Informationsabend
Am 1. Januar 2019 trat das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen in Kraft und löste die bisher geltende Verpackungsverordnung ab.
Jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren lassen und seine Verpackungsmengen angeben. Es gibt dabei keine Bagatellgrenzen mehr, auch Kleinstmengen werden erfasst.
Achtung: Alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben, fallen unter den Regelungsbereich des Verpackungsgesetz
Wann: 02.04.2019 um 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Wo: Zentrum für Ernährung und Gesundheit, St.-Elisabeth-Straße 2, 56073 Koblenz
Veranstalter: Handwerkskammer Koblenz
Anfahrtsplan: