Wie ist die Absonderung / Quarantäne gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen?
Eine Bescheinigung über die Absonderung/ Quarantäne und deren Dauer ist gem. § 6 der Absonderungsverordnung vom zuständigen Gesundheitsamt auszustellen. Aus der Bescheinigung müssen die Pflicht zur Absonderung und die tatsächliche Absonderungsdauer hervorgehen.
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