Wer ist antragsberechtigt in Phase 2?
- Kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren,
- Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb,
- gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.
Parameter für kleine und mittelständische Unternehmen:
- Anzahl Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt ≤ 249
- Bilanzsumme ≤ 43 Millionen €
- Umsatzerlöse ≤ 50 Millionen € Umsatzerlöse
Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt.
Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt.
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