Welche Voraussetzungen werden an den Arbeitsschutz für Gebäudereiniger gestellt?
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Berufs-genossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) haben Hinweise und die sich ergebenden Anforderungen für die Reinigungsbranche zum Arbeiten während der Coronavirus-Epidemie in dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung formuliert. Dieser basiert auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Weiterhin gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), welche im August 2020 veröffentlicht wurde.
Zusätzlich gelten länderspezifische Vorgaben sowie ergänzende Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Bitte beachten Sie auch eventuell bestehende kreisspezifische Vorgaben.
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