Welche Hilfen stellt die KfW zur Verfügung?
Die KfW-Corona-Hilfe beinhaltete Sonderprogramme für junge und etablierte Unternehmen, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren (geordnete, wirtschaftliche, Verhältnisse, keine Kenntnisse über ungeregelte Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen, keine Stundungsvereinbarung), können somit über die KfW-Sonderprogramme einen Kredit beantragen.
- KfW-Schnellkredit 2020
- ERP-Gründerkredit Universell KfW-Sonderprogramm
- KfW-Unternehmerkredit KfW-Sonderprogramm
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