Was beinhaltete die Corona-Soforthilfe des Bundes?
Das Soforthilfeprogramm des Bundes diente der Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für kleine Unternehmen und Soloselbstständige, die durch die Corona-Krise in eine Existenz bedrohende Wirtschaftslage geraten (sind). Dadurch sollen Liquiditätsengpässe im Bereich der Betriebskosten gefördert werden.
Das Programm richtete sich an Unternehmen mit maximal 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen und im Haupterwerb tätig sind.
Zuschusshöhe
Für Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
- bis zu 9.000 € Zuschuss
Für Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
- bis zu 15.000 € Zuschuss
Bemessungsgrundlage für die Zuschusshöhe ist der Liquiditätsbedarf der Betriebe für 3 Monate.
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