Was beinhaltet die 2. Phase (Überbrückungshilfe II)?
Die Überbrückungshilfe II wird für die Monate September-Dezember 2020 in einer 2. Phase fortgesetzt. Die Zugangsbedingungen werden gesenkt und die Förderung erweitert. Eine Antragstellung ist seit 22. Oktober 2020 bis einschließlich 31.03.2021 möglich.
Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 € an Förderung erhalten. D. h. es bleibt weiterhin bei einer maximalen Förderhöhe von 50.000 € pro Monat.
Siehe weiterführend: FAQ Überbrückungshilfe II
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