Unterstützung für Alleinerziehende - Anhebung des Entlastungsbetrages in der Einkommensteuer
Um gezielt Alleinerziehende zu unterstützen, wird der sogenannte Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer befristet auf die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908 € auf 4.008 € angehoben.
Der Entlastungsbetrag ist ein zusätzlicher Steuerfreibetrag, der die besonderen Belastungen Alleinerziehender berücksichtigt.
Für den Steuervorteil müssen Alleinerziehende nicht bis zur Steuererklärung warten. Mit der Lohnsteuer können sie die Entlastung direkt nutzen.
Damit der erhöhte Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 schon bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden kann, muss gegebenenfalls ein Antrag beim örtlichen Finanzamt gestellt werden.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Quelle: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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